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2013 | APageObject | Buchkapitel

Die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen

verfasst von : Gabriele Gollnick

Erschienen in: Geben ohne Kalkül

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Zunächst soll aus der Perspektive des öffentlichen Sektors der gesellschaftliche Rollenwandel und eine erhöhte Verantwortungszuschreibung für Unternehmen beleuchtet werden. Denn Teil der aktuellen sozialen, ökonomischen und räumlichen Wandlungsprozesse sei – neben einer ‚Entgrenzung‘ der Wirtschaft und dem oft postulierten Bedeutungs- und Steuerungsverlust der Nationalstaaten – auch eine ‚Transformation des Sozialen‘.

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Fußnoten
1
Dieser Begriff ist nicht endgültig und allgemeingültig definierbar. Gemeinwohl kann als das Interesse der Allgemeinheit gedeutet werden (hohe soziale Reichweite, niedriger normativer Anspruch), oftmals lässt er sich eher durch Gegenbegriffe (Egoismus, Profitinteresse) fassen oder wird implizit adressiert (Solidarität, Sozialverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit). Neben der Definition des Gemeinwohls, wird häufig eine Debatte zum Erreichen des Gemeinwohls angeschlossen, weshalb „Gemeinwohl-Debatten immer zugleich Governance-Debatten" seien. (Moss et al. 2007:5 ff., Vgl. Ostrom 2011)
 
2
Der Symbiose von Kapitalismus und seiner Kritik wird hier in Bezug auf die Krise der kritischen Gesellschaftswissenschaften in den 90ern aufgrund ihrer fehlenden Prognose des Mauerfalls überaus stark betont, um zu argumentieren, dass die Deutungskraft der Kapitalismuskritik fortbestehe, da sie den ,Geist des Kapitalismus’ zu transzendieren vermöge;
 
3
Allerdings beziehen sie sich allein auf französischsprachige Aufsätze in französischen Publikationen. Ihre Analyse beziehe sich folglich allein auf den französischen Geist des Kapitalismus, was jedoch erst im Anhang expliziert wird. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass Boltanski und Chiapello (2006:142 ff.) Topiken in Managementliteratur als Produkte vergangener Reflexionen des Kapitalismus und seiner Kritik (Empörung) begreifen, die den Kapitalismus bereits verändert hätten und sich ergo bereits in der Managementliteratur niederschlagen. Dieses Genre als Ausgangspunkt der Analyse eines gesamtgesellschaftlichen Wandels zu verwenden, ist allein schon gewagt – zumal der zugrundeliegende Korpus nur ca. 60 Aufsätze (nicht Bücher) je aus den 60ern und den 90ern umfasst. Auch beziehen sich ihre Deutungen folglich auf vergangene Wandlungsprozesse. Mit ihrem Vorgehen kann man nicht auf den ,kapitalistischen Geist’ der Gegenwart schließen. Dennoch sind ihre Hypothesen transparent hergeleitet und ihre Analyse schlüssig, weshalb die Verwendung ihrer ,projektbasierten Polis’ als Trend oder These attraktiv erscheinen;
 
4
Nach einem Landschaftsparadigma und einer Kulturmorphologie, die auf einem Raum als ,Container’ abstellt, Raum-Determinismen, Raum-Fallen und Raumexorzismen (Vgl. Redepenning, Werlen In: Döring et al. 2009) hat sich die Disziplin enorm ausdifferenziert und besitzt heute eine Vielzahl von parallelen Raumkonzepten (Vgl. Bathelt/ Glückler 2003, Stein/ Zillmer 2007, Döring et al. 2009).
 
5
Da statistische Daten häufig jedoch nur für administrative Raumeinheiten bereitstehen, müssen sekundärstatistische Studien häufig mit diesem Raumbegriff operieren. Doch auch hier geht der Trend von nationalstaatlichen hin zu regionalen Analysen (Regionen, Metropolregionen, Vgl. Floeting/ Zwicker-Schwarm In: Floeting 2008:19).
 
6
Während der Begriff der formalen Chancengleichheit(FCG) allein die gleichen Zugangsvoraussetzungen (Abbau (rechtlicher) Zugangshindernisse, faire Verfahrensregeln) berücksichtigt, nimmt die substantielle Chancengleichheit(SCG) auch die Erfolgschancen in den Blick. Danach reicht die FCG oft nicht, um zu einer gleichen Verteilung von Erfolgen zu führen, sondern es bedarf weiterer Mechanismen und Anreize.
 
7
Hier sei auf das Drei-Sektoren-Modell von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft rekurriert. In Abgrenzung zur volkswirtschaftlichen Drei-Sektoren-Hypothese, wonach Wirtschaft in die Sektoren Rohstoffgewinnung, – verarbeitung und Dienstleistung differenziert wird, werden hier gesellschaftliche Bereiche als Sektoren klassifiziert;
 
8
Öffentliche Güter sind beispielsweise eine saubere Umwelt, soziale Sicherheit und Frieden, eine effektive Kriminalitätsbekämpfung, Teile sozialer und kultureller Infrastruktur, etc. Öffentliche Güter sind im Gegensatz zu privaten Gütern nicht ausschließbar und nicht rival, das heißt man kann weder Eigentumsrechte auf sie anwenden noch Individuen oder Gruppen von ihrer Nutzung ausschließen. Zudem können sie von mehreren Individuen gleichzeitig genutzt werden. Kollektivgüter (Klubgüter, Allmendegüter) weisen dagegen nur eines der Merkmale auf: von Klubgütern können Individuen grundsätzlich ausgeschlossen werden, beispielsweise von der Nutzung von Fitnessklubs, Golfplätzen, Museen, etc.; Allmendegüter weisen dagegen eine Rivalität im Konsum auf, wie öffentliche Straßen, Fischbestände, Zugang zu Gewässern, usw. (Vgl. Moss et al. 2007, Wilhaus 2008:6 ff., Ostrom 2010: 842 ff., Ostrom 2011:108).
 
9
Vgl. Esser 1999:311 f.: Übersicht über Anomalien/ Paradoxien des rationalen Handelns; Bathelt/ Glückler 2003: relationaler Ansatz der Wirtschaftsgeografie; Hiß 2005: neoinstitutionalistische Perspektive; Jäckel In: Altmeppen et al. 2007 oder Schwerk In: Backhaus-Maul 2008:130: Satisficer-Konzept/ Stewardship-Theorie uvm.
 
10
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
 
11
(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. (3) Bundesgesetze, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern ausgeführt werden, können bestimmen, daß die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Bestimmt das Gesetz, daß der Bund die Hälfte der Ausgaben oder mehr trägt, wird es im Auftrage des Bundes durchgeführt. (4) Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entstehende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind. (5) Der Bund und die Länder tragen die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben und haften im Verhältnis zueinander für eine ordnungsmäßige Verwaltung. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (6) Bund und Länder tragen nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. In Fällen länderübergreifender Finanzkorrekturen der Europäischen Union tragen Bund und Länder diese Lasten im Verhältnis 15 zu 85. Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, die die Lasten verursacht haben, anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
 
12
Auf dem informellen Ministertreffen vom 24./25.5.2007 wurde die „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ verabschiedet – ein politisches Dokument, an dessen Erarbeitung das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen, der europäische Wirtschafts- und Sozial- ausschuss, die Europäische Kommission und InteressenvertreterInnen der Städte und Gemeinden mitwirkten. Hier verpflichteten sich die MinisterInnen auch zur Erarbeitung nationaler Stadtentwicklungspolitiken, welche in Deutschland noch im Jahre 2007 mit einer ExpertInnengruppe erstellt wurde (Vgl. BMVBS 2008c);
 
13
Schwerpunkte ‚Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – Soziale Stadt’ und ‚Städte besser gestalten – Baukultur’ (Vgl. BMVBS 2008c);
Schwerpunkte ‚Bürger für ihre Stadt aktivieren – Zivilgesellschaft’, ,Die Zukunft der Stadt ist der Region – Regionalisierung’ und ,Innovative Stadt – Motor der wirtschaftlichen Entwicklung’ (Vgl. BMVBS 2008c);
 
14
Schwerpunkte ‚Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft‘, ‚Die Zukunft der Stadt ist der Region – Regionalisierung‘ und ‚Innovative Stadt – Motor der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (Vgl.
BMVBS 2008c);
 
15
,Netzwerke’ als hybride, intermediäre Konfigurationen sind zwischen den Polen Markt und Hierarchie angesiedelt und zumeist keine eigenständigen Organisationen. Sie stellen eine spezielle Form der mittel- bis langfristig angelegten Kooperation dar, in denen sowohl marktliche Anreize als auch hierarchische Kontrollsysteme eine Rolle spielen können (Vgl. Bathelt/ Glückler 2003:162, Kleinfeld In: Kleinfeld et al. 2006b:405). Sie sind das Geflecht zwischen Beziehungen, Handlungen und Verbindungen (Kanten) und einer abgegrenzten Menge (teil-)autonomer Akteure (Knoten) (Vgl. Fürst/ Schubert 2001:34, Jansen 2003:13, Heimpold 2005:118 f., Payer In: BauerWolf 2004:5 ff.). Innerhalb von Netzwerken ist der Wettbewerb reduziert und es wird eine Balance von Starrheit (Effizienz) und Flexibilität (Effektivität), von schwachen und starken Bindungen im Spannungsfeld von Autonomie und Abhängigkeit angestrebt (Vgl. Fürst/ Schubert 2001:34, Schubert In: Müller et al. 2004:180, Möller 2006:56 f.). Damit bezeichnet der Begriff ,Netzwerk’ selten etwas Gegenständliches, sondern eine soziale Beziehungsstruktur, ein soziales Gebilde;
 
16
auch ,Übertragungseffekte’: hiermit sind Auswirkungen von Handlungen, auch Externalitäten, auf den situativen Kontext gemeint;
 
17
Corporate Responsibility, Corporate Sustainablity, Business Ethics, Corporate Philanthropy, Corporate Responsibility Culture, Unternehmerisches (Bürger-)Engagement, Nachhaltiges Wirtschaften, gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (Vgl. Berg et al. 2003:184);
 
18
In der wissenschaftlichen Literatur hat sich die Übersetzung „gesellschaftliche Verantwortung“ für den Terminus durchgesetzt, da die Übersetzung „soziale Verantwortung" jedes Engagement, das auf eine ökologische Verbesserung gerichtet ist, ausschließen würde. Dabei bezieht man sich auf die Triple Botton Line der Nachhaltigkeitsdebatte, bestehend aus der ökonomischen, sozialen und ökologischen Dimension, die hier explizit gleichgestellt werden;
 
19
Im deutschen Sprachgebrauch kann jemand sowohl „zur Verantwortung gezogen werden“ als auch „Verantwortung übernehmen“ (Röttgers In: Heidbrink/ Hirsch 2008). Der Terminus besitzt viele verschiedene Dimensionen (Selbst- und Fremdzuschreibung; retrospektiv/ prospektiv; implizit/ explizit). Er kann rechtlich, legitimatorisch oder moralisch verwendet werden und eigentlich müsste man zwischen der persönlichen, moralischen und der unmittelbar ökonomischen Verantwortung, die sich aus ihrer berufsbedingten sozialen Rolle (von Managerinnen, Inhaberinnen, GeschäftsführerInnen, MitarbeiterInnen) ergibt, unterscheiden, denn die verschiedenen Verantwortlichkeiten können kollidieren, sich dominieren und überlagern (Gosepath In: Heidbrink/ Hirsch 2006:390).
 
20
Auch ,ungegenständliches Vermögen eines Unternehmens’: Image, Reputation, Glaubwürdigkeit der Marke/ des Unternehmens; Differenzierung am Markt; Produktivität, Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten; Entwickeln und Nutzen von Innovationspotenzialen; Vertrauen der Stakeholder und des Kapitalmarktes; positive Auswirkung auf die Unternehmenskultur;
 
21
So wird vor allem mit Argumenten eines ökonomischen Nutzens durch CSR unter der Randbedingung, dass man es ,richtig’ mache, geworben (exemplarisch: Europäische Kommission 2001; Waldhoff 2003; Backhaus-Maul 2004; RNE 2006, 2007; Nährlich 2008; Jacobi 2009), was aufgrund der Fehlenden Quantifizierbarkeit und der Unklarheit darüber, was denn ,gut gemachte’ oder ,richtige’ CSR sei, tautologisch anmutet;
 
22
Allein in diesen konkreten, zumeist lokalen Situationen können Unternehmen verantwortlich gemacht werden, wenn beispielsweise die Verfolgung ihres Eigeninteresses zu Lasten Dritter gehe; Unternehmen sollen aber zugleich Einfluss auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nehmen, so dass eine Verantwortungsübernahme künftig keinen Wettbewerbsnachteil darstellt;
 
23
Clean Clothes Campaign gegen Sportartikelhersteller und Bekleidungsfirmen, Boykotte von Mineralölkonzernen, Faire Handels-Initiativen für verschiedene Produkte (Genuss- und Nahrungsmittel, Fußbälle, Blumen), etc;
 
24
Das deutsche Wort Bürger beinhaltet zwei Lesarten: der Bürger ist Mitglied einer bürgerlichen Gesellschaft (französisch: citoyen) und Teil einer bürgerlichen Mittelschicht (französisch: bourgois). Kocka (2008:3ff.) beschreibt in der Entwicklung des deutschen Bürger-Verständnisses vom„Stadtbürgertum […] über die Kultur des Wirtschafts- und Bildungsbürgertums bis zur Utopie der Bürgergesellschaft" eine Annäherung an den französischen citoyen-Begriff: „form voice to service“ (Vgl. auch Frank 2004). Der Bürger als citoyen agiert in der Tradition der Aufklärung frei, gleich, selbstständig und selbstverantwortlich im Gemeinwesen und setzt sich aktiv dafür ein (Ja- nes/ Stuchtey 2008:20 ff.). Unternehmensbürger sind auch mit Bürgerinnen der anderen Sektoren wechselseitig verbunden – ihr Agieren soll nicht losgelöst und unkontrolliert von diesen AkteurInnen stattfinden (Ulrich In: Backhaus-Maul et al. 2008a:99). An diesem Verständnis orientiert sich auch das angelsächsische citizen-Verständnis (Janes In: Schöffmann 2001:25);
 
25
Nicht als CC-Instrument im engeren Sinne soll das Sponsoringverstanden werden. Zwar kann auch hier eine Win-win-Ebene identifiziert werden, doch ein rein instrumentelles Verhältnis zu Märkten mit Zielen der Verkaufsförderung wird zumeist als CC abgelehnt (Waldhoff 2003:43ff.; Polterauer In: Backhaus-Maul 2008:101ff.). Genauso wenig soll aber karitatives Handeln (Altruismus, Mäzenatentum) als CC missverstanden werden;
 
26
Zumindest kann nicht von einer transparenten Ableitung der Vorteile auf den drei Win-Ebenen aus dem Material gesprochen werden – sie werden ohne Belege als Fakten postuliert;
 
27
Zusammen mit Reputation (Reputationspolis) sollen Aktivität, Mobilität, Flexibilität und Autonomie die Wertmaßstäbe der aktuellen projektbasierten Polis darstellen;
 
28
Diese beiden ,Polis’ markierten den ‚zweiten Geist des Kapitalismus’ (ab 1930 bis 1960) und lösten damit den ‚ersten Geist des Kapitalismus’ (bis 1930) mit der Wertigkeit von ererbtem Status (familienweltliche Polis, Boltanski/ Chiapello 2006:55 ff.) und Geschäftssinn (marktwirtschaftliche Polis, ebd.) ab;
 
29
Laut Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. gibt es in Deutschland: 178 vergebene PPPs, 47 im Auftrag, 72 in Vorbereitung, Vgl. http://​www.​oepp-plattform.​de/​media/​uploads/​projekte-in-zahlen/​1202/​karte_​1202.jpg; leicht abweichende Zahlen veröffentlicht die Projektdatenbank des BMVBS: http://​www.​ppp-projektdatenbank​.​de;
 
30
erweitertes Städtebaurecht durch Regelungen zu privaten Initiativen nach § 171 f BauGB i.V.m. dem Landesrecht, seit 2007 (Vgl. BBR 2008:101, Protz 2007:201 ff., Martini 2008:10 ff.): hier will man das Trittbrettfahrerproblem lösen, indem das benötigte Finanzaufkommen zur Schaffung bzw. zum Erhalt öffentlicher und kollektiver Güter durch hoheitlichen Zwang eingetrieben wird (Vgl. ebd., Hecker 2010); im Berliner Abgeordnetenhaus scheiterte jedoch eine BID- Gesetzesinitiative (Drucksache 15/3345) an der erforderlichen Mehrheit;
 
31
beispielsweise die ‚Global Reporting Initiative’ (GRI) oder auch branchenspezifische CSR- Standards;
 
32
Über 3.000 Unternehmen haben diese freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet: http://​www.​unglobalcompact.​org;
 
Metadaten
Titel
Die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen
verfasst von
Gabriele Gollnick
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03511-2_2