1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das US-amerikanische Verfassungsrecht
verfasst von : Dr. Hans-Georg Dederer
Erschienen in: Gentechnikrecht im Wettbewerb der Systeme
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistet einige individuelle Rechte und Freiheiten ausdrücklich. Andere wurden im Laufe der Zeit insbesondere aus der “due process”-Klausel und der “equal protection”-Klausel des Am. 14 sec. 1 cl. 2 der US-amerikanischen Verfassung im Wege der Verfassungs-interpreation durch den Supreme Court gewonnen1. Die ursprüngliche Verfassung von 17872 erwähnte gegen die Bundesgewalt gerichtete Rechte und Freiheiten des Einzelnen nur sehr spärlich3. Denn die Verfassungsväter sahen schon in den begrenzten Machtbefugnissen, welche der Bundesgewalt in der Verfassung übertragen worden waren, die Gewährleistung von Sicherheit für die individuelle Freiheit4. Die sog. Anti-Föderalisten beschworen jedoch nach wie vor die Notwendigkeit eines Grundrechtskatalogs angesichts der Macht der zentralen nationalen Gewalt5. Im Zuge eines “Deals” um die Ratifikation der ursprünglichen Verfassung von 1787 stimmten schließlich die sog. Föderalisten der Annahme eines Grundrechtskatalogs zu6. Zehn der insgesamt zwölf vom ersten Kongreß 1789 beschlossenen und den Staaten zur Verabschiedung vorgelegten Zusatzartikel wurden 1791 ratifiziert. Diese zehn “Amendments” bilden zusammen die “Bill of Rights”7. Entsprechend ihrer Entstehungsgeschichte setzten sie auch ihrem Wortlaut nach nur der Machtausübung durch die nationale zentrale Gewalt Grenzen8, und zwar von Anfang an als gerichtlich einklagbare Abwehrrechte9.