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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

12. Effekte der Privatisierung

verfasst von : Detlef Sack

Erschienen in: Vom Staat zum Markt

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Das Augenmerk des Kapitels liegt auf den Wirkungen von Entstaatlichung. Es werden die Effekte der Privatisierung diskutiert, aber auch die Schwierigkeiten skizziert, diese angemessen zu erfassen. Es werden die ökonomischen Ergebnisse der materiellen Organisationsprivatisierung und der funktionalen (Aufgaben-)Privatisierung ebenso wie ihre sozialen Effekte für Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger thematisiert. Es gehört darüber hinaus zum Kernbereich der politikwissenschaftlichen Privatisierungsforschung auch die machtpolitischen Folgen für Institutionen und Akteure in den Blick zu nehmen.

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Fußnoten
1
Die negativen Folgen der Privatisierung stehen im Mittelpunkt der prononciert privatisierungskritischen Diskussion (z. B. Liedtke 2007; Rügemer 2008; Engartner 2016; Eicker-Wolf und Schreiner 2017). Da ich diese weitgehend als Teil der politischen Debatte verstehe, ich hier aber ein fachwissenschaftliches Publikum adressiere, stütze ich mich auf die (durchaus kritische) Forschungsliteratur. Meine (demkoratietheoretisch) begründete Bewertung von Entstaatlichung ist im Abschn. 14.​2 skizziert.
 
2
Studien, die zum Bereich der Energie durchgeführt wurden, weisen ein eher uneinheitliches Bild auf. Wiederum sind eine höhere Arbeitsproduktivität, eine Expansion der entsprechenden Kapazitäten und eine erweiterte wie auch stabilere (Energie-)versorgung zu identifizieren. Allerdings werden, etwa für Indien und Brasilien, erhebliche Leitungsverluste konstatiert ebenso wie teure Streitverfahren, wenn Wettbewerb nach der Privatisierung eingeführt wird. Der Bereich des Wassers (Abschn. 10.​2.​2) erfährt die Privatisierung wesentlich über Konzessionsmodelle, bei denen private Betreiber die Wasserversorgung übernehmen. Verbesserte Dienstleistungen und höhere Produktivität wurden hier etwa für Städte in Argentinien, Kolumbien und Guinea identifiziert. Der Forschungsstand ist allerdings nicht besonders umfangreich (Parker und Kirkpatrick 2005, S. 523–525; s. a. Willner 2003, S. 69–72; Megginson 2005, S. 150–152).
 
3
Von den indirekten Kosten für die Steuereinnahmen und die Ausgaben der Sozialbudgets infolge des Beschäftigungsrückgangs ganz zu schweigen.
 
4
Es handelt sich hier um die Transaktionskosten beim Privatisierungsvorgang, etwa für rechtliche und finanzielle Beratung (Truger 2008, S. 549, S. 554), die in Abschn. 2.​2 angesprochen wurden.
 
5
Betrachtet man die private Leistungserbringung ohne den Vergleich zur öffentlichen, dann ist festzustellen, dass die Projekte weit überwiegend, zumindest die Bauleistungen, innerhalb der vereinbarten Zeit (69 %) und des festgelegten Preisrahmens (65 %) erstellt wurden (National Audit Office 2009).
 
6
Als besondere Schwäche der vorliegenden Studien zu den Effekten wird die fehlende Beachtung der bei einer vertraglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaft erheblichen Transaktionskosten kritisiert, die für die Verhandlungen mit und Kontrolle von den privaten Unternehmen über die lange Laufzeit der Projekte anfallen (Budäus 1998, S. 24–25; Mühlenkamp 2011, S. 93–94; Albalate 2014, S. 224; Mühlenkamp 2016; Beckers et al. 2018, S. 8–9).
 
7
Die Studie basierte auf 23 Unternehmensstudien und 185 problem-zentrierten Interviews (PIQUE 2009, S. 4).
 
8
Eine grundsätzliche, demokratietheoretisch begründete und auf größere allgemeine Trends bezogene Bewertung von Privatisierung nehme ich in Abschn. 14.​2 vor. An dieser Stelle geht es um die eher kleinteilige Beschreibung der machtpolitischen Effekte, wie sie bis dato in der einschlägigen Literatur diskutiert worden ist.
 
9
Allerdings ist der legislative Machtverlust innerhalb des Parlamentes nicht gleich verteilt. Es wurde schon darauf verwiesen, dass etwa Gesellschaftsverträge Regelungen enthalten, die den legislativen Einflussverlust kompensieren sollen (Gerstlberger 1999; Abschn. 2.​3). In der Folge kommen Fraktionsspitzen und einflussreiche Fachpolitiker etwa in die Gesellschafterversammlung, Beiräte oder Aufsichtsräte. Einzelne Abgeordnete können also durchaus ihren Einfluss stabilisieren; dies gilt aber bei weitem nicht für die Gesamtheit des Parlamentes.
 
10
Im Sinne von anderen Möglichkeiten.
 
Metadaten
Titel
Effekte der Privatisierung
verfasst von
Detlef Sack
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-26873-2_12

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