1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Dr. Sabine Hauberichs
Erschienen in: Haftung für neues Leben im deutschen und englischen Recht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Fortschritte auf medizinisch-naturwissenschaftlichem und technischem Gebiet ermöglichen heute auf der einen Seite eine immer bessere Kontrolle körperlicher Prozesse und menschlicher Defekte. Auf der anderen Seite haben die Errungenschaften der biomedizinischen Revolution nicht nur zur Folge gehabt, den allgemein anerkannten Höchstwert menschlichen Lebens zunehmend in Frage zu stellen. Sie haben auch zu höheren Erwartungen der Gesellschaft an eine rechtliche Sanktion für erlittene Einbußen geführt, die vor einigen Jahren noch als schicksalhaft galten. Deshalb überrascht es nicht, daß die Gerichte immer öfter mit Ansprüchen konfrontiert werden, deren Befriedigung sich vor dem Hintergrund konventioneller Haftungssysteme dogmatisch nur schwer begründen läßt, weil sie die Beantwortung auch außerrechtlicher Fragen erfordert. Als eindrucksvolles Beispiel dieses Phänomens lassen sich Prozesse anfuhren, welche die unerwünschte Geburt eines Kindes zum Gegenstand haben und — in Anlehnung an ihre Vorbilder aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis — auch im deutschen Recht als Klagen wegen wrongful conception (in den USA auch manchmal wrongful pregnancy genannt), wrongful birth und wrongful lifebekannt geworden sind. Hierzu hat sich in Deutschland inzwischen überwiegend die Ansicht durchgesetzt, daß die Klage eines behinderten Kindes wegen wrongful lifeabzulehnen ist. Klagen der Eltern eines behinderten Kindes wegen wrongful birthund eines gesunden Kindes wegen wrongful conception waren dagegen vielfach erfolgreich.