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Erschienen in:
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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Annika Dreimann

Erschienen in: Public Service Motivation in der Polizei

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Viele Entdeckungen der Menschheit basieren auf Zufall oder der Notwendigkeit, einen als negativ empfundenen Zustand zu verändern. Auch für das Konzept der Public Service Motivation (PSM) könnte dies behauptet werden. Es findet seine Anfänge in einer Zeit, in welcher das Vertrauen der amerikanischen Bevölkerung in den öffentlichen Sektor kontinuierlich sank und der Handlungsdruck immer größer wurde, dessen Leistungsfähigkeit und somit auch die Akzeptanz in der Bevölkerung wieder zu verbessern (Lipset/Schneiders 1987), sodass die Idee eines uneigennützig motivierten, leistungsfähigen Staatsbediensteten sehr attraktiv wurde.

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Fußnoten
1
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Forschungsarbeit vom mittleren, gehobenen und höheren Dienst gesprochen. Diese Bezeichnungen werden bundesweit nicht einheitlich verwendet. So sind in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die ehemaligen Bezeichnungen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in „Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt“, „Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt“ und „Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt“ geändert worden.
 
2
Tatsächlich werden verschiedene Studienmodi unterschieden, die eine Klassifikation in „berufsbegleitendes Studium“ als „Selbststudium mit Begleitveranstaltungen am Abend oder an den Wochenenden“ (Hochschulrektorenkonferenz 2019a) sowie „Fernstudium“ als spezielle Form des berufsbegleitenden Studiums ermöglichen, welches „räumlich und zeitlich unabhängig vom Lehrenden“ durchgeführt wird und im Wesentlichen auf einem angeleiteten Selbststudium beruht (Hochschulrektorenkonferenz 2019b). Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Forschungsarbeit der allgemeine Begriff des „nebenberuflichen Studiums“ verwendet. Hiermit sind alle Studienformen gemeint, welche die Bewältigung eines Studiums neben dem eigentlichen Hauptberuf zulassen.
 
3
In seltenen Fällen und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich werden Masterabsolventen für einen verkürzten Aufstieg zum höheren Dienst zugelassen, in der Regel mit juristischem Hintergrund und abgeschlossenem zweitem Staatsexamen. Auf diese länderspezifischen Regelungen wird in dieser Arbeit nicht näher eingegangen, da sie ständigen Veränderungen unterliegen und darüber hinaus nicht einheitlich geregelt sind.
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Annika Dreimann
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35746-7_1

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