Art 109 Abs. 3 Satz 1 GG besagt, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die vorliegende Arbeit evaluiert die Tragfähigkeit der länderspezifischen Umsetzungen der Schuldenbremse aus einer juristisch-ökonomischen Perspektive. Es wird untersucht, ob die Regelungen der Schuldenbremse in den Ländern so implementiert sind, dass die Haushalte der Länder fähig sind, bestehende und zukünftige finanzielle Verpflichtungen ohne Neuverschuldung dauerhaft zu erfüllen. Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit wird wie folgt aus der skizzierten Forschungslücke abgeleitet: „Wie wird die Schuldenbremse in den Ländern rechtlich umgesetzt und leisten die Landesgesetzgebungen damit einen Beitrag zur Sicherung nachhaltiger Finanzen?“
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