2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
Erschienen in: Fallsammlung zum Arbeitsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Das Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen des Arbeitsverhältnisses als besonderes Schuldverhältnis und ist damit ein Teilgebiet des bürgerlichen Rechts, genauer des besonderen Schuldrechts. Die Bedeutung des Arbeitsrechts im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung hängt von der jeweiligen Ausbildungsordnung für Juristen ab
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, kann also von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Unabhängig von Unterschieden im Detail gehört das Individualarbeitsrecht einschließlich seiner Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht aber fast bundesweit zum Pflichtfachstoff in der ersten juristischen Staatsprüfung. Das Arbeitsrecht kann daher als Prüfungsleistung wie folgt Bedeutung gewinnen.