Zwei Drittel aller Stadtwerke werden die Versorgung mit Fernwärme ausbauen. Dies zeigt eine Befragung von Rödl & Partner. Die Energieversorger gaben bei der Befragung konkrete Hinweise, wie der Förderrahmen verbessert werden muss.
Die Novellierung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Durch die vierwöchige Verzögerung bei der Vorlage des Referentenentwurfs scheint dieser Terminplan gefährdet. Zum Ausbau der Wärmeversorgung hat Rödl & Partner leitende Mitarbeiter von Energieversorgern und weitere Experten der Energiewirtschaft in Deutschland befragt und die Auswertung in der "Branchenanalyse Fernwärme 2015 – Aktuelle Herausforderungen und Chancen für die Fernwärme" veröffentlicht.
Der Ausbau der Fernwärme ist geplant
Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, im Unternehmen werde die Fernwärme ausgebaut. Nur bei 31 Prozent wird der Bereich Fernwärme auf dem jetzigen Niveau bleiben. Bei keinem Unternehmen soll der Bereich verkleinert werden.
Herausforderungen aus Sicht der Befragten
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Der niedrige Ölpreis wird nur bei der Gewinnung von Neukunden als kritisch angesehen. Bei Bestandskunden ist das kein Grund sich gegen die weitere Versorgung mit Fernwärme zu entscheiden, war der Tenor der Befragten. Viel kritischer wird die Mietrechtsnovelle gesehen. 94 Prozent der Befragten sehen sie als Hindernis für den Anschluss von Mietwohnungen an ein Fernwärmenetz. Rödel & Partner gibt in der Auswertung der Befragung an, dass damit ein CO2-Einssparpotenzial von bis zu 14,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr gefährdet ist.
Wie sollte die zukünftige Förderung der Fernwärme aussehen?
Der Förderrahmen sollte laut den Befragungen bei der Erhöhung des Investitionszuschusses für Netze von jetzt ca. 20 Prozent auf knapp 36 Prozent erhöht werden. Auch sollte die Förderung für Hausübergabestationen von 1.800 Euro auf 4.600 Euro pro Anschluss angehoben werden, um den Umstieg auf Fernwärme attraktiver zu gestalten. Außerdem sollten bestehende KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung einen separaten, gedeckelten Zuschlag von 2,87 Eurocent pro Kilowattstunde erhalten, gaben die Befragten an.