1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Entgelte für ambulante Leistungen
verfasst von : Prof. Dr. Siegfried Eichhorn
Erschienen in: Handbuch Krankenhaus-Rechnungswesen
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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In der Bundesrepublik Deutschland haben wir formell eine strenge Trennung zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Während die Krankenhäuser die Aufgabe der stationären ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung haben, wird die ambulante ärztliche Versorgung vor allem der Sozialversicherten und ihrer Angehörigen durch die in freier Praxis niedergelassenen Ärzte vorgenommen. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (§ 182 RVO, § 13 KVLG und § 368 n Abs. 1 RVO).