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1982 | Buch

Handbuch Krankenhaus-Rechnungswesen

Grundlagen — Verfahren — Anwendungen

herausgegeben von: Prof. Dr. Siegfried Eichhorn

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Die ersten Ansatzpunkte betriebswirtschaftlicher Überlegungen im Krankenhaus finden sich auf dem Gebiet des Rechnungswesens. Das Interesse der Krankenhäuser an den Er­ gebnissen ihrer Aufzeichnungen und Registrierungen zahlenmäßig erfaßbarer Vorgänge bestand aber nicht primär darin, Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, sondern vielmehr an einer Kontrolle der Geldbewegungen im weitesten Sinne des Wortes. Welche Ausgaben hat das Krankenhaus verursacht und welche Einnahmen sind erzielt worden, das war ur­ sprünglich die alleinige Fragestellung, die im Krankenhaus an die Aufzeichnungen des Rechnungswesens gestellt wurden. Ergänzend kamen im Laufe der Zeit hinzu Registrierun­ gen über die Ansprüche gegenüber den Patienten oder den Krankenkassen, über den Wa­ renverkehr und über die Vermögensänderungen. Die Notwendigkeit, für die Pflegesatzge­ staltung die Selbstkosten zu ermitteln und für die Durchleuchtung des betrieblichen Ge­ schehens die Kosten unter Kontrolle zu bringen, führten zu einem weiteren Ausbau des Rechnungswesens in Richtung auf eine Betriebsabrechnung und Selbstkostenrechnung. Überlegungen, die Ergebnisse des Rechnungswesens bewußt als Grundlage betrieblicher Entscheidungen zu nutzen und das Rechnungswesen im Hinblick auf eine Optimierung der Entscheidungsprozesse weiter auszubauen, wurden, von einigen Ausnahmen abgese­ hen, erst in der jüngeren Vergangenheit angestellt. Im Vergleich zu anderen Wirtschafts­ zweigen begann man im Krankenhaus recht spät, auch innerbetriebliche Vorgänge nicht­ finanzieller Art zu registrieren. Dabei ging man allmählich immer mehr in die Einzelheiten des Betriebsablaufes, zuerst im Bereich der Verwaltung, Versorgung und Beschaffung, dann auch im Bereich der Pflege und erst in allerletzter Zeit in den Bereichen Diagnostik und Therapie.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Information

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I. Informationsangebot, Informationsbedarf, Umfang des Informationspotentials

Krankenhäuser sind Betriebe, die im Bereich der Krankenhausversorgung Entscheidungen über die Ziele und den Mitteleinsatz treffen, diese Entscheidungen durchsetzen und die Entscheidungsdurchsetzung kontrollieren. Von daher gesehen sind die Entscheidungen der im Krankenhaus Tätigen das tragende Element der Krankenhausversorgung; Führen von Krankenhäusern — Krankenhausmanagement — heißt mithin nichts anderes als „Treffen und Durchsetzen von Entscheidungen“. Dabei sind es die fortschreitende Entwicklung der Medizin, der Medizintechnik und der allgemeinen Technik, aber auch der ständige Wandel der sozialen, gesellschaftlichen und politischen Struktur, die das Krankenhaus laufend zu neuen Überlegungen zwingen, durch welche Maßnahmen die vorgegebene ärztlichpflegerische Zielsetzung am besten zu erreichen ist. Täglich, stündlich werden im Krankenhaus Entscheidungen getroffen. Man entschließt sich, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, die nach Lage der Dinge am zweckmäßigsten erscheinen, und man muß diese Entscheidungen anschließend dann auch durchsetzen.

Siegfried Eichhorn
II. Struktur und Aufbau des Krankenhausinformationssystems

Bekanntlich beschränkt sich das Krankenhausinformationssystem in seiner letzten Ausbaustufe nicht nur auf das betriebliche Rechnungswesen und auf die medizinische Basisdokumentation. Es umfaßt darüber hinaus die Bereiche Diagnostik und Therapie, ferner die Arbeitsgestaltung im Pflege-, Behandlungs- und Versorgungsbereich, vor allem aber die meisten Tätigkeiten der Verwaltung im weitesten Sinne des Wortes. Vorausberechnungen möglicher Störungen der Vitalfunktionen für Patienten der Intensivpflegeeinheiten, genaue Ermittlung von Laborwerten und Strahlungsdosen, exakte Auswertung der Isotopendiagnostik, gewisse Hilfestellungen bei der Diagnosefindung und bei der Aufstellung von Therapievorschlägen, automatisches Fortschreiben der Krankengeschichten, Möglichkeiten der Essensauswahl unmittelbar vor dem Mittagessen, zentrale Steuerung der Bettenverteilung, Personaleinsatzplanung, Lagerüberwachung, kurzfristige und langfristige Planungsrechnung, Investitionsrechnung, alles das ist nur ein kurzgeraffter Überblick über alle diejenigen Informationen, die das Gesamtkonzept für ein Krankenhausinformationssystem einschließen muß.

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III. Krankenhausrechnungswesen als Teil des Krankenhausinformationssystems

Kaufmännisches RechnungswesenÖffentliches Rechnungswesen oder kameralistisches RechnungswesenKombiniertes kaufmännisches und öffentliches RechnungswesenErweiterte Kameralistik

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Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens

Frontmatter
I. Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Die Leitung jeder zielgerichteten Organisation ist zur Durchführung von Entscheidungen auf Informationen angewiesen. Je umfangreicher und komplexer die Organisation ist, um so weniger ist es möglich, sie intuitiv auf Grund persönlicher Erfahrungen und Erkenntnisse zu führen. Um optimale Entscheidungen treffen zu können, werden exakte Daten über die vergangene und gegenwärtige Situation und die wahrscheinliche Entwicklung benötigt. Dabei muß auch die voraussichtliche Auswirkung einer bestimmten Problemlösung auf die künftige Entwicklung kalkulierbar gemacht werden, um die optimale Variante rational auswählen zu können.

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II. Rechtliche Grundlagen

Krankenhäuser nehmen in unserer Volkswirtschaft eine mit anderen Betrieben in vielen Beziehungen nicht vergleichbare Stellung ein. Sie haben — historisch bedingt — sehr unterschiedliche Motivationen, äußere Formen und innere Organisationen und betätigen sich auf einem Markt, der auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite eine ganz besondere Struktur aufweist. Die von Krankenhäusern angebotenen Leistungen gehören zum Grundbedarf der Daseinsvorsorge. Ihre ausreichende Bereitstellung muß nach heutiger Auffassung vom Staat sichergestellt werden. Man hat sich zudem dafür entschieden, den Preis für die Leistung nicht voll durch den Patienten als den Nachfrager bzw. seine Krankenkasse zahlen zu lassen, sondern ihn in Form von Förderhilfen für Investitionen zu subventionieren.

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Jahresabschluß — Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsbericht

Frontmatter
I. Zweck, Rechtgrundlagen, Inhalt und Form

Der Jahresabschluß besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 4 Abs. 1 KHBV). Die Bilanz gibt Aufschluß über den Stand des Vermögens und der Schulden am Abschlußstichtag.In der Gewinn- und Verlustrechnung wird aus dem Überschuß der Erträge gegenüber den Aufwendungen der Gewinn im Abschlußzeitraum (Kalenderjahr) ermittelt. Sind die Aufwendungen größer als die Erträge, so entsteht ein Verlust.Durch das Betriebsergebnis (die Gewinn- und Verlustrechnung des Krankenhauses) kann der Nachweis einer sparsamen Wirtschaftsführung erbracht werden, wie er in § 20 der Bundespflegesatzverordnung gefordert wird.Aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wird das nach Form und Inhalt vorgeschriebene Selbstkostenblatt entwickelt. Damit bildet die Gewinn- und Verlustrechnung auch die Grundlage für die Ermittlung der Pflegesätze im Krankenhaus.Die beim Jahresabschluß für das vorangegangene Jahr erzielten Werte (Istwerte) bilden die Grundlage bei der Planung der Sollwerte für das darauffolgende Jahr. Der Soll-Ist-Vergleich ist ein wirksames Mittel zur Überwachung des Betriebsgeschehens.Durch eine Bilanzanalyse kann man sich einen sicheren Einblick in die Finanzlage des Krankenhauses verschaffen. Damit bildet der Jahresabschluß zugleich die Grundlage für die Aufstellung ein- oder mehrjähriger Wirtschaftspläne.Ein den Jahresabschluß ergänzender Geschäftsbericht hat die Wertansätze sowie die wesentlichen Veränderungen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Abschluß des Vorjahrs zu erläutern und damit die wirtschaftliche Lage des Krankenhauses zum Abschlußzeitpunkt darzulegen. Damit zu verbinden ist ein Ausblick auf die Ertrags- und Vermögenslage im laufenden Geschäftsjahr.

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II. Bilanzierung nach kaufmännischen Grundsätzen

Die KHBV schließt sich bei der Bewertung und Abschreibung der Gegenstände des Betriebsvermögens von Krankenhäusern sowie bei der Bilanzierung der Passivposten den bewährten aktienrechtlichen Regelungen an (§ 4 Abs. 3 KHBV), und zwar ohne Rücksicht auf die Trägerschaft bzw. die Rechtsform.

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III. Aktiva

Die Gliederung des Anlagevermögens wird durch die aufeinander abgestimmten Gliederungsvorschriften des Kontenrahmens (Anlage 1 KHBV)Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz (Anlage 2 KHBV)Gliederungsvorschriften des Anlagenverzeichnisses (Anlage 3 KHBV)

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IV. Passiva

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wird die Bilanz definiert durch die Gleichung Sind, z.B. bei einer Betriebsgründung, keine Schulden vorhanden, so entspricht das Vermögen dem Eigenkapital.

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V. Bewertung und Abschreibung

Die Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes über die Bewertung des Betriebsvermögens verfolgen den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Er dient dem Schutz der Gläubiger, die sich auf die Kreditwürdigkeit ihrer Schuldner verlassen wollen. Es ist daher dem Bilanzierenden untersagt, sich in seiner Bilanz reicher darzustellen, als er tatsächlich ist.

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VI. Sonderposten, Ausgleichsposten

Aus dem dualistischen Finanzierunsystem ergeben sich für die Buchungstechnik und den Jahresabschluß Besonderheiten, die nur in Krankenhäusern auftreten. Die Bilanzierung der Ausgleichsposten und Sonderposten sind ein Kernstück der Krankenhausbuchführungsverordnung (§ 5 Abs. 4 bis 7 KHBV).

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VII. Gewinn- und Verlustrechnung

Beim Jahresabschluß sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) gleichrangig. Nach dynamischer Bilanzauffassung kommt der periodengerechten Gewinnermittlung als betriebswirtschaftliches Informations-, Lenkungs- und Kontrollmittel sogar eine entscheidende Bedeutung zu. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird zum Maßstab der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bestimmt die Wirtschaftlichkeit. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Selbstkosten zur Berechnung der Pflegesätze nach der Bundespflegesatzverordnung ermittelt. Durch Kosten- und Leistungsanalysen können im Zeit- und Betriebsvergleich sowie im Soll- und Ist-Vergleich Verlustquellen aufgedeckt und Entscheidungen getroffen werden, die die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses verbessern helfen.

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VIII. Geschäftsbericht (Jahresbericht, Rechenschaftsbericht)

Die Vorlage eines Geschäftsberichts neben der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Krankenhausbuchführungsverordnung nicht ausdrücklich gefordert. Überwiegend wird davon ausgegangen, daß der beim Jahresabschluß von Aktiengesellschaften vorgeschriebene „Geschäftsbericht“ auch zum Jahresabschluß in Krankenhäuser gehört. Diese Auffassung stützt sich auf § 4 Abs. 3 KHBV. Für kommunale und andere öffentliche Krankenhäuser wird in den meisten Krankenhaus- oder Eigenbetriebsgesetzen bzw. -verordnungen der Länder ein „Jahresbericht“ oder „Rechenschaftsbericht“ verlangt.

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Anlagenbuchhaltung, Lagerbuchhaltung Personalrechnung

Frontmatter

Anlagenbuchhaltung, Lagerbuchhaltung

I. Gemeinsamkeiten von Anlagen- und Lagerbuchhaltung

Das Krankenhaus unterschied sich in der Vergangenheit hinsichtlich seiner Kostenstruktur wesentlich von den Betrieben im allgemeinen, aber auch von den dienstleistenden Betrieben durch seine Personalintensität. Neben den Personalkosten erschienen andere Kostenarten bedeutungslos. Hierin hat sich in den letzten Jahrzehnten ein grundlegender Wandel vollzogen.

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II. Einzelprobleme der Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung sind alle vorhandenen Wirtschaftsgüter zu erfassen, soweit sie aktivierungspflichtig und rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum des Krankenhauses sind. Zeitweilig zur unentgeltlichen Nutzung überlassene Gegenstände sind nicht zu aktivieren, sollten jedoch gesondert festgehalten werden. Gegenstände, die aus einem Miet-Kaufvertrag genutzt werden, sind zu aktivieren, wenn ein späterer Kauf im Vertrag vorgesehen ist. Gemietete Gegenstände sind nicht zu aktivieren, sollten jedoch auch gesondert festgehalten werden.

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III. Einzelprobleme der Lagerbuchhaltung

Zu den Vorratsgütern des Umlaufvermögens gehören in erster Linie die Vorräte an Verbrauchsgütern. Soweit Gebrauchsgüter auf Lager genommen werden, sind sie auch den Vorräten zuzuordnen. Das gleiche gilt für kurzfristige Anlagegüter, wenn deren Anschaffungs-oder Herstellungskosten ohne Mehrwertsteuer DM 40,— nicht übersteigen. Der Anteil der drei Vorratsgüterarten am Gesamtumlaufvermögen ist sehr unterschiedlich und entspricht nicht der angeführten Reihenfolge.

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Personalrechnung

I. Personalrechnung als Teil des Rechnungswesens im Krankenhaus

Das institutionalisierte Personalwesen eines Betriebes umfaßt die einschlägigen Maßnahmen wie: Beschaffung, Erhaltung und Förderung geeigneter Mitarbeiter. Die einzelnen Bereiche und Aufgaben sind: (1)Beschaffung der Mitarbeiter Ermittlung des ArbeitskräftebedarfsBeobachtung des ArbeitsmarktesAnwerbung, Ausfall und Einstellung der Mitarbeiter(2)Einsatz der Mitarbeiter in den Betriebsprozeß Eignungsprüfung für einen bestimmten ArbeitsplatzEinweisung des Mitarbeiters am Arbeitsplatz(3)Betreuung des Mitarbeiters Anleitung und AusbildungFortbildung, Vorgesetztenschulung(4)Gestaltung der Arbeitsbedingungen Beachtung arbeitsphysiologischer und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisseärztliche Betreuung(5)Sozialfürsorge und Sozialpolitik Alters- und HinterbliebenenversorgungSozialleistungenVerpflegung und UnterkunftSicherung des ArbeitsplatzesMitbestimmung bzw. Mitverantwortung(6)Festlegung des Arbeitsentgeltes GestaltungAnforderungs- und leistungsgerechte EntlohnungTariffragen

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II. Personalkostenrechnung

Das betriebliche Rechnungswesen liefert die Informationen zur Personalplanung und -steuerung in Form von Personalkosten bzw. Personalaufwand und Sozialkosten bzw. Sozialaufwand.

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III. Kennzahlen der Personalwesens

Zur Planung, Steuerung und Kontrolle des Personalwesens auf der Basis der Personalkostenplanung ist es notwendig, Personalkennzahlen heranzuziehen, wobei man dabei auf absolute und relative Kennzahlen zurückgreifen kann.3

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IV. Personalvermögensrechnung

In der Bilanz wird im allgemeinen das Personalvermögen (Humanvermögen) nicht ausgewiesen. Da es sich um das dem Betrieb zur Verfügung stehende menschliche Leistungspotential handelt und als solches eine zukünftige Leistungsreserve darstellt, kann die Nichterfassung in der Jahresrechnung unter Umständen zu wirkungsvollen Konsequenzen führen. Auf der Aktivseite werden bekanntlich Betriebsmittel, Werkstoffe und finanzielle Mittel in herkömmlicher Weise ausgewiesen. Der so errechnete Gewinn ist zu korrigieren, da zum Beispiel Investitionen für Personalmaßnahmen mit langfristigen Verpflichtungen nicht periodengerecht verteilt werden. Hierfür kämen in Frage Personalbeschaffungskosten, Einarbeitungs- und Bildungskosten, die in der Periode, in der sie anfallen, fälschlicherweise in voller Höhe in den Aufwand des Rechnungswesens eingehen und die Erfolgsrechnung gewinnschmälernd beeinflussen. Bei den Sachgütern und die sie betreffenden Investitionen werden demgegenüber zeitraumbedingte Abschreibungen entsprechend möglicher Nutzung vorgenommen, und auf diese Weise entsteht der Einfluß auf den Gewinn.

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Kostenrechnung

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I. Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung gliedert und systematisiert den Input nach den im Leistungserstellungsprozeß eingesetzten Güterarten. Die zumindest vorzunehmende Kostenartengliederung ist den Krankenhäusern vom Gesetzgeber durch die Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) in den Kontenklassen 6 und 7 (kodifiziert in Anlage 1 „Kontenrahmen für die Buchführung“) vorgeschrieben

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II. Kostenstellenrechnung

Kostenstellen (unter dem Aspekt der Leistungserstellung auch als Betriebs- oder Leistungsstellen bezeichnet) sind nach bestimmten Kriterien gebildete Teilbereiche des Betriebes, in denen der Leistungserstellungsprozeß stattfindet.

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III. Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten der im Leistungserstellungsprozeß des Betriebes erbrachten Dienst- und Sachleistungen zu ermitteln. Wegen der Komplexität dieser Aufgabe und der Vielgestaltigkeit des Betriebsgeschehens sind Kostenarten-und Kostenstellenrechnung der Kostenträgerrechnung vorgelagert. Erst durch die Gliederung nach Kostenarten und die Zurechnung zum Ort der Kostenentstehung wird die Kostenträgerrechnung überschaubar. Von den drei Verfahrensstufen der Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung) wird nur die letzte Stufe der Kostendefinition gerecht.

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IV. Kalkulationen zur Vorbereitung von Führungsentscheidungen

Während die Kostenträgerrechnung für wesentliche, krankenhausspezifische Bereiche sich erst in einer Vorstufe der Planung (Hinweis auf den in der KHG-Novelle vorgesehenen Auftrag zur Entwicklung von Kriterien für die Kosten- und Leistungsrechnung) befindet, ist die Kostenträgerrechnung in anderen Bereichen des Krankenhauses zur Vorbereitung von Führungsentscheidungen über den Betriebsablauf wie auch für die Betriebsplanung mit guten Ergebnissen anwendbar, wie die folgenden Beispiele nachweisen.

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V. Organisation der Kostenträgerrechnung zum Zwecke der Wirtschaftlichkeitsmessung

Kostenrechnerische Erfaßbarkeit ist Voraussetzung jeder Kostenträgerrechnung; daher sollten die Leistungen nach ihrer kostenrechnerischen Erfaßbarkeit strukturiert werden, bevor in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielsetzung über die Abrechnungstiefe entschieden wird. Anhand der Kriterien „Kostenrechnerische Erfaßbarkeit“ und „Abrechnungstiefe“ kann dann auch der Genauigkeitsgrad der Kalkulationen und damit der Umfang der Zielrealisierung beurteilt werden.

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Leistungsrechnung — Leistungsstatistik

Frontmatter
I. Leistungsrechnung

Als Teilrechnung des betrieblichen Rechnungswesens dient die Leistungsrechnung wie die Kostenrechnung, deren notwendige Fortsetzung sie darstellt, der Ermittlung des Betriebsergebnisses, der Planung, Steuerung und Kontrolle des Betriebsprozesses sowie der Entscheidungshilfe für die Preisbildung, wenn sie in der Verbindung mit der Kostenrechnung — durch ihre mengen- und wertmäßige Erfassung, Zuordnung und Überwachung der entstandenen bzw. geplanten Güter und Dienstleistungen, die zur Erreichung des Betriebszweckes erstellt werden, eine Dokumentation und Kontrolle ermöglicht sowie Informationen für anstehende Entscheidungen und für die in die Zukunft gerichteten Planungsüberlegungen vermittelt, durch die Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen, bei deren Erstellung die Kosten entstanden sind, zu einer kalkulatorischen Erfolgsrechnung führt,durch die Ermittlung der Selbstkosten die betriebliche Grundlage der Preisbildung ist. Da die Kostenrechnung letztlich immer die Leistungseinheit zum Gegenstand hat oder wenigstens die Leistung zum Maßstab für die Kostenbeurteilung verwendet, ist es notwendig, im Rahmen der Kostenrechnung nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistung zu erfassen, weil die Beurteilung, ob der Einsatz von Kosten durch die erstellte Leistung zu rechtfertigen ist, auch die mengenmäßige Erfassung der erbrachten Leistungen einschließlich der innerbetrieblichen Leistungen und ihre Bewertung voraussetzt. Durch den Vergleich von Kosten und Leistungen ermöglicht die Kosten- und Leistungsrechnung, aufbauend auf den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung, über die leistungsverursachende Kostenzurechnung eine Beurteilung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und ist damit eine Grundlage für die wirtschaftliche Disposition. Im Gegensatz zur extern orientierten, d.h. auf Bekanntgabe oder Veröffentlichung abgestellten Finanzbuchhaltung, ist die Leistungsrechnung wie die Kostenrechnung ihrer betriebswirtschaftlichen Zweckbestimmung nach dem innerbetrieblichen Informationsbedarf zu erfüllen bestimmt; sie stellt sich zunächst als ein nach innen wirkendes Orientierungs- und Kontrollinstrument der Betriebsleitung dar, wenn sie Unterlagen für dispositive Betriebsentscheidungen zu liefern hat und dazu dienen soll, die Auswirkungen dieser Entscheidungen zu überwachen. Sie entspricht dem Bedürfnis der Betriebsführung als interner Interessengruppe, über das unter Beachtung von Rechtsvorschriften (z.B. des Handels-, des Steuer-, des Haushalts- und des Eigenbetriebsrechts) zu vollziehende Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung) hinaus für die Durchführung der betrieblichen Entscheidungs- und Realisationsprozesse Informationen zu erhalten, die sich auf die betrieblichen Leistungsprozesse beziehen.

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II. Leistungsstatistik

Die Leistungs- oder Betriebsstatistik als Ergänzungs- und Vergleichsrechnung hat die Aufgabe, durch die systematische Erfassung und statistische Auswertung von Zahlen und Daten Informationen als Orientierungs-, Entscheidungs-, Durchführungs- und Kontrollhilfen für die Beurteilung des Geschäftsverlaufes,Unterlagen für die Selbstkostenrechnung und die innerbetriebliche Kostenverrechnung und — Angaben für externe Zwecke.

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Planungsrechnung

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I. Begriff und Merkmale der Planung

Planung läßt sich als systematisch-methodischer Prozeß der Erkenntnis und Lösung von Zukunftsproblemen kennzeichnen1, bei dem in vorgelagerten Entscheidungen Parameter für nachgeordnete Entscheidungen festgelegt werden. Durch Planung wird schrittweise oder simultan die Komplexität von Problemen reduziert, indem der Entscheidungsspielraum durch planerische Festlegungen eingeengt wird.

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II. Planungsrechnungen als Planungsinstrumente

Planungsrechnungen sind Instrumente für die Bewältigung von Planungsaufgaben. Planungsrechnungen weisen quantifizierte Daten über zukünftiges Geschehen aus. Sie verarbeiten Informationen und bilden gleichzeitig das Ergebnis der Informationsverarbeitung ab.4

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III. Aufgabenanalyse krankenhausspezifischer Planungsrechnungen

Ebenso wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen sind auch für Krankenhäuser als bedarfswirtschaftliche Unternehmungen16 Planung und damit auch Planungsrechnungen notwendige Instrumente der Betriebsführung.17 Aus dem Primat der Sachziele im Krankenhaus18 und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Trägerschaften (kommunal, freigemeinnützig, privat) ergeben sich bei der Ausgestaltung krankenhausspezifischer Planungsrechnungen besondere Anforderungen.

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IV. Planungsrechnungen in kommunalen Krankenhäusern

Durch ihre Einbindung in die Haushalte der Gebietskörperschaften sind kommunale Krankenhäuser seit jeher zur Erstellung von Planungsrechnungen in Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet gewesen. Im Zuge der Verpflichtung der Krankenhäuser zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens (§16 KHG i.V.m. § 20 BPflV sowie der KHBV) wurden auf Länderebene verschiedene Verordnungen für kommunale Krankenhäuser erlassen, die detaillierte Vorschriften zur Ausgestaltung von Planungsrechnungen enthalten. Diese Planungsrechnungen orientieren sich in Aufbau und Begriffen stärker an betriebswirtschaftlichen Prinzipien25 als die im kommunalen Haushaltsrecht enthaltenen Regelungen für Eigen- und insbesondere für Regiebetriebe.

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V. Planungsrechnungen in freigemeinützigen und privaten Krankenhäusern

In den einschlägigen Rechtsvorschriften finden sich, von Ausnahmen abgesehen (vgl. § 26 Abs. 5 KRG Rheinland-Pfalz), keine Vorschriften über Planungsrechnungen in freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern. Die in den ersten Entwürfen zur KHBV vorgesehenen Passagen über Planungsrechnungen wurden wieder gestrichen. Die Verpflichtung der Krankenhäuser zur wirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. § 17 Abs. 1 KHG) setzt jedoch die Nutzung von problemadäquaten Planungsinstrumenten voraus. Da rechtliche Normierungen fehlen, sind die einzelnen Krankenhäuser in der Wahl und Ausgestaltung ihrer Planungsrechnungen weitgehend frei, so daß individuelle, umweltbezogene, auf die Bedürfnisse der einzelnen Krankenhäuser abgestimmte Planungsrechnungssysteme entwickelt und eingesetzt werden können. Nach dem Planungsobjekt lassen sich Rechnungen zur Erfolgsplanung und Rechnungen zur Finanzplanung unterscheiden, wobei die einzelnen Teilpläne interdependent und entsprechend konsistent aufeinander abzustimmen sind.

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VI. Bedeutung von Planungsrechnungen für das Krankenhaus-Controlling

Planungsrechnungen im Krankenhaus sind als Controlling-Instrumente zur wirtschaftlichen Betriebssteuerung unerläßlich. Den kommunalen Krankenhäusern sind infolge ihrer haushaltsmäßigen Koppelung an die Gebietskörperschaften bestimmte monetär orientierte Planungsrechnungen vorgegeben. Bedarfswirtschaftliche Planungsrechnungen, kurzfristige Erfolgsrechnungen auf der Basis von Kosten und Leistungen sowie kurzfristige Liquiditätsrechnungen sind nicht vorgesehen, obwohl sie für eine „geplante“ rationale Betriebssteuerung wichtige Hilfsmittel sein könnten. Den verantwortlichen Krankenhausfüh-rungskräften kommunaler Krankenhäuser stellt sich daher auf lange Sicht die Aufgabe, ihr Planungsinstrumentarium entsprechend zu ergänzen, um eine koordinierte Planung und Kontrolle unter Verwendung der Informationen des Rechnungswesens zu gewährleisten.

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Preisrecht und Gebührenwesen

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I. Grundlagen

Im Krankenhaus begegnen wir einer Vielzahl von Tarifen und Gebührenordnungen, die auf der Vielgestaltigkeit der Vertragsbeziehungen und der Benutzergruppen beruhen. Wichtigste Grundlagen für das Preisgeschehen im Krankenhaus sind die Bundespflegesatzverordnung, die allgemeinen Vertragsbedingungen und Pflegekostentarife der Krankenhäuser sowie die ärztlichen Gebührenordnungen.

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II. Entgelte für stationäre Leistungen

Die Bundespflegesatzverordnung geht in ihrer Konzeption davon aus, daß alle medizinisch notwendigen Kosten einer stationären oder halb stationären Behandlung als Kosten der allgemeinen Krankenhausleistung in einem vollpauschalierten Pflegesatz zusammengefaßt werden (Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung — BPflV Drucksache 596/72 vom 9.11.1972 —). Dieser Versuch, die früheren preislichen Vorschriften für Pflegesätze der Krankenhäuser und ihre unterschiedliche Praxis in den Ländern zu vereinheitlichen, ist nur zum Teil gelungen, da mit Rücksicht auf die unterschiedliche Ausgangslage in den Ländern die Bundespflegesatzverordnung bei einigen Regelungen den Landesregierungen oder den von ihnen ermächtigten obersten Landesbehörden die Ermächtigung zum Erlaß von ergänzenden Vorschriften gegeben hat.

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III. Entgelte für ambulante Leistungen

In der Bundesrepublik Deutschland haben wir formell eine strenge Trennung zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Während die Krankenhäuser die Aufgabe der stationären ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung haben, wird die ambulante ärztliche Versorgung vor allem der Sozialversicherten und ihrer Angehörigen durch die in freier Praxis niedergelassenen Ärzte vorgenommen. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (§ 182 RVO, § 13 KVLG und § 368 n Abs. 1 RVO).

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Organisation des Rechnungswesens

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I. Einleitung

Das Rechnungswesen der Krankenhäuser hat — wie jedes andere Rechnungswesen auch — zwei Grundfunktionen: 1Das betriebliche Geschehen soll durch eine mengen- und wertmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle dokumentiert werden.2Durch eine Verarbeitung, Aufbereitung und Auswertung der gesammelten Daten sollen den Entscheidungsträgern die Informationen geliefert werden, die für auf die Zukunft gerichtete Entscheidungen notwendig sind.

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II. Organisationsformen

Um die dem Rechnungswesen des Krankenhauses extern durch gesetzliche Regelungen oder intern durch das Informationsbedürfnis der Entscheidungsträger vorgegebenen Ziele erreichen zu können, muß eine optimale Organisationsform angestrebt werden. Dies beinhaltet einerseits eine sinnvolle und möglichst konfliktfreie Koordination und Gestaltung des organisatorischen Aufbaues, andererseits ist durch eine zweckvolle zeitliche und räumliche Gestaltung der einzelnen Tätigkeiten der Arbeitsablauf zu regeln. Die als Ergebnis der Gestaltung des Aufbaues und des Ablaufes festgelegte Organisationsform bildet dann den Rahmen für die materiellen Aufgaben des Rechnungswesens.

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III. Organisationsverfahren

Aufbauend auf den Überlegungen zur Aufbau- und Ablauforganisation und den damit verbundenen formalen Aspekten des Rechnungswesens stehen im folgenden die technischen Buchführungsverfahren im Vordergrund. Da die Krankenhaus-Buchführungsverordnung die Anwendung einer doppelten kaufmännischen Buchführung vorschreibt, erübrigt sich die Darstellung kameralistischer Organisationsverfahren. Hinsichtlich der Organisationsverfahren wird in Abhängigkeit von den eingesetzten technischen Hilfsmitteln zwischen konventioneller und automatisierter Datenverarbeitung unterschieden.

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IV. Organisationsmittel

Jede rationelle Gestaltung des Rechnungswesens setzt das Vorhandensein von Organisationsmitteln voraus, die die Mitarbeiter in die Lage versetzen, ihre Arbeiten zeit- und leistungsgerechter durchzuführen. Unter Organisationsmittel werden im folgenden neben der instrumentalen Ausstattung insbesondere die formale Ausstattung des Rechnungswesens verstanden.

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Anlage und Prüfung des Rechnungswesens

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I. Jahresabschlußanalyse

Unter Jahresabschluß- oder Bilanzanalyse versteht man die systematische Untersuchung und kritische Beurteilung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Beide bilden zusammen den Abschluß des Geschäftsjahres eines kaufmännisch buchenden Betriebes. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt sich die wirtschaftliche Situation zum Bilanzstichtag und das im abgelaufenen Jahr erzielte Ergebnis wider. Die Auswertung des Jahresabschlusses, wie er in der Beständebilanz (Bilanz) und der Erfolgsbilanz (Gewinn- und Verlustrechnung) zum Ausdruck kommt, ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für die Beurteilung eines Betriebes.

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II. Analyse der Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Zweckerfüllung1. Die mit ihr verbundenen Ziele lassen sich nur dann erreichen, wenn diese Rechnung als ein System nicht nur zur Erfassung und Darstellung von Zahlen über gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Tatbestände, Vorgänge im Betrieb sowie über die wirtschaftlichen Beziehungen des Krankenhauses zu seiner Umwelt verstanden, sondern mit der Aufgabe ihrer Auswertung für einzel- und gesamtwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, und damitnicht als ein vornehmlich externen Zwecken dienendes Instrument begriffen, vielmehr mit ihren Informationen für interne betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Betriebsplanung, -steuerung und -kontrolle verwendet wird.

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III. Prüfungswesen

In der Prüfungslehre wird der Begriff „Überwachung“ als Oberbegriff benutzt. Unter Überwachung wird ein mehrstufiger Informations- und Entscheidungsprozeß verstanden, der ganz allgemein den Vorgang des Vergleichens von Ist-Zuständen mit Soll-Zuständen beinhaltet. Es handelt sich dabei um einen Prozeß der Informationsermittlung, Informationsverarbeitung und Informationsmitteilung. Unter einen so weit gefaßten Begriff der Überwachung läßt sich ohne weiteres auch das Controlling subsumieren.

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IV. Ausgewählte Steuerprobleme bei steuerlich gemeinnützigen Krankenhäusern unter Berücksichtigung des Rechnungswesens

§ 1 KHBV bestimmt, daß die Vorschriften des Steuerrechts bei der Anwendung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung unberücksichtigt bleiben. Somit sind steuerliche Aspekte bei gemeinnützigen Krankenhäusern von geringer Bedeutung. Dennoch bedingen nachstehende Sachverhalte eine Auseinandersetzung mit dieser Problematik.

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Backmatter
Metadaten
Titel
Handbuch Krankenhaus-Rechnungswesen
herausgegeben von
Prof. Dr. Siegfried Eichhorn
Copyright-Jahr
1982
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-90591-8
Print ISBN
978-3-409-24012-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90591-8