1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
Europapolitik
verfasst von : Wichard Woyke
Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Grundgesetz der BRD setzte zwei — sich im Ost-West-Konflikt ausschließende — politische Zielvorstellungen, nämlich die Vollendung der deutschen Einheit und die europäische Einigung. In der Präambel des Grundgesetzes wurde als nationaler Verfassungsauftrag formuliert, „die nationale und staatliche Einheit zu bewahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen“. Art. 24 GG sieht die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen vor, wobei der Bund in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen kann, „die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern“. Auch in den außenpolitischen Grundsatzverträgen der BRD wie z.B. dem Deutschlandvertrag von 1955 wurde sowohl die europäische Dimension als auch die Einheitsdimension verankert.