2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Fall 17
Erschienen in: Die Schuldrechtsklausur
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Den Eheleuten Müller (M) ist nach der Geburt des zweiten Kindes ihre bisherige Wohnung zu klein geworden. Deshalb beschließen sie, ein Haus mit Garten zu mieten. Mit Herrn Vietz (V) werden sie sich einig und schließen mit Wirkung zum 1.3.2005 einen schriftlichen Vertrag über die Miete des Hauses des V für monatlich 1000 €. Der Mietvertrag sieht vor, dass die Miete jeweils zum Monatsersten auf ein Bankkonto des V zu zahlen ist.