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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

14. Fazit

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Zusammenfassung

Der Steuervollzug nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vollzieht eine Gratwanderung. Prinzipiell ist er durchaus dazu in der Lage, die Qualität der Besteuerung zu erhöhen, da mit ihm tendenziell ein objektiverer und einheitlicher Gesetzesvollzug einhergeht, der gleichzeitig eine Entlastung für die Finanzbehörden darstellt und diesen somit ermöglicht, ihre begrenzten Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Gleichzeitig aber ist zu befürchten, dass diese Verbesserungen eine Theorie bleiben und die Praxis vielmehr dazu führt, dass sich der Steuervollzug verschlechtert und in den Bereich der Verfassungswidrigkeit vorrückt. Es ist zu befürchten, dass der Einsatz von Risikomanagementsystemen die Wahrung der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung strukturell verfehlen wird durch eine inhaltliche Ausgestaltung der Risikomanagementsysteme, die nicht zur Zugrundelegung des wahren Sachverhaltes im Besteuerungsverfahren führen, sondern hauptsächlich dazu dient, Ressourcen bei der Finanzverwaltung einzusparen.

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Fußnoten
1
Hierauf weisen etwa Rätke, in: Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 88 AO Rn. 92; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 85 AO Rn. 37a (Mai 2013 – Vorauflage) hin.
 
2
Baldauf, DStR 2016, 833 (836); dies., in: Brandt (Hrsg.), 12. bis 14. Deutscher Finanzgerichtstag – 2015, 2016, 2017, 2017, S. 190 (198); Grädler/Ottenwälder, in: Bär/Grädler/Mayr (Hrsg.), Digitalisierung im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Recht Bd. 2, 2018, S. 35 (38 f.).
 
3
Ahrendt, NJW 2017, 537 (539); Roser, in: Gosch, AO/FGO, § 88 AO Rn. 57 (Juli 2021).
 
4
So im Ergebnis auch Drüen, in: Hey (Hrsg.), DStJG Bd. 42 (2019), S. 193 (220); andere Ansicht hingegen Heintzen, DÖV 2015, 780 (785).
 
Metadaten
Titel
Fazit
verfasst von
Markus Schwabe
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-41374-3_14

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