2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Festsetzungsfrist
Erschienen in: Steuerbescheide in der Praxis
Verlag: Gabler
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Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulÄssig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, § 169 Abs. 1 S. 1 AO.