2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Freiheit, Sicherheit und Terror: Die Rechtslage in Deutschland
verfasst von : Oliver Lepsius
Erschienen in: Transatlantische Beziehungen
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Schon einen Tag nach den Anschlägen vom 11. September 2001 forderte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ein neues Sicherheitskonzept. Unverzüglich wurden daraufhin die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung: Zwei Gesetzesvorhaben, die als so genannte „Sicherheitspakete“ oder „Anti-Terrorpakete“ die Vorschriften in zahlreichen Gesetzen änderten und ihnen neue anfügten. Diese Sicherheitsgesetze enthalten viele Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte. Das Gesetzgebungsverfahren musste daher auch die Frage des Verhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten aufwerfen und eine Abwägung zwischen individuellen Grundrechten und kollektiver Sicherheit vornehmen. Nicht erst seit dem 11. September ist dies ein Rechtsproblem. Das Datum des 11. September mag politisch einschneidend wirken in der Rechtsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, zumal in der Stellung der individuellen Freiheitsrechte, ist dieses Datum keine Zäsur. Wesentliche Grundentscheidungen zur Sicherheitsfrage wurden schon in den 1970er Jahren getroffen. Als Reaktion auf den Terrorismus der „RAF“ mit seinem Höhepunkt im Herbst 1977 ergingen viele freiheitsbeschran-kende Gesetze, die eine intensive Debatte über das zulässige Maß an Freiheitsbeschränkungen zugunsten der Sicherheit zur Folge hatten.
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Prinzipielle Abwägungen wurden vom Gesetzgeber damals getroffen und durch das Bundesverfassungsgericht überprüft.
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Mit anderen Worten: Die Grundprobleme der Grundrechtseingriffe der Terrorismus-Maßnahmegesetze wurden schon in den 1970er Jahren behandelt.