2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gegenstand, grundlegende Kategorien und Forschungsfragen der „Vergleichenden Regierungslehre“
verfasst von : Dr. Hans-Joachim Lauth, Dr. Christoph Wagner
Erschienen in: Vergleichende Regierungslehre
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Seitdem politische Phänomene bewusst als solche wahrgenommen werden, gibt es Anstrengungen, über eine reine Binnenperspektive hinauszukommen. Bereits Aristoteles, der auch als „Gründer“ der „Vergleichenden Regierungslehre“ gilt, untersuchte 158 Verfassungen, welche die empirische Basis seines Werkes
Politika
bildeten. Aus dem Vergleich sowohl gesetzlicher Regelungen als auch der jeweiligen Verfassungswirklichkeit leitete er nicht nur allgemeine Begriffe der Staatstheorie ab, sondern klassifizierte Staatsformen, um so das Modell einer bestmöglichen Verfassung zu entwickeln. In seiner Typologie, die sowohl auf einem quantitativen Kriterium (Wer herrscht bzw. wie viele herrschen?) als auch einem qualitativen Kriterium (Wie wird geherrscht, nämlich eher eigennützig oder eher zugunsten des Gemeinwohls?) basiert, unterscheidet er zwischen drei „guten“ und drei davon abweichenden, „schlechten“ Erscheinungsformen: