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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gehört das selbständige Beweisverfahren schon vor Anhängigkeit der Hauptsache zum Rechtszug?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Zur Sicherung von Beweisen hat Eigenheim den Rechtsanwalt Gierig mit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beauftragt. Zweck dieses Beweisverfahrens war es, Beweise im Verfahren gegen den Bauunternehmer zu sichern, aber dennoch mit den Bauarbeiten fortfahren zu können. Später kommt es dann tatsächlich zu einem Prozeß, den Eigenheim verliert. Zu allem Ärger kommt dann auch noch die Rechnung des Rechtsanwaltes Gierig. Dieser hat in seiner Rechnung 5 Gebühren berechnet. Dabei hat er neben den 3 Gebühren für die Hauptsache 1 weitere Prozeßgebühr und 1 Beweisgebühr für das selbständige Beweisverfahren berechnet. Damit ist Eigenheim nicht einverstanden. Er meint, 3 Gebühren für die Hauptsache seien ausreichend.

Metadaten
Titel
Gehört das selbständige Beweisverfahren schon vor Anhängigkeit der Hauptsache zum Rechtszug?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_102

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