1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gehört das selbständige Beweisverfahren schon vor Anhängigkeit der Hauptsache zum Rechtszug?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Zur Sicherung von Beweisen hat Eigenheim den Rechtsanwalt Gierig mit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beauftragt. Zweck dieses Beweisverfahrens war es, Beweise im Verfahren gegen den Bauunternehmer zu sichern, aber dennoch mit den Bauarbeiten fortfahren zu können. Später kommt es dann tatsächlich zu einem Prozeß, den Eigenheim verliert. Zu allem Ärger kommt dann auch noch die Rechnung des Rechtsanwaltes Gierig. Dieser hat in seiner Rechnung 5 Gebühren berechnet. Dabei hat er neben den 3 Gebühren für die Hauptsache 1 weitere Prozeßgebühr und 1 Beweisgebühr für das selbständige Beweisverfahren berechnet. Damit ist Eigenheim nicht einverstanden. Er meint, 3 Gebühren für die Hauptsache seien ausreichend.