1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Genügt eine Bürgschaftserklärung durch Telefax der Schriftform durch §766 Satz 1 BGB?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hatte mit Baufix einen VOB/Bauvertrag geschlossen. Danach sollte Eigenheim eine Bankbürgschaft eingeräumt werden. Einige Tage später geht ein Fax ein, auf dem eine Bürgschaftserklärung abgegeben wurde. Eigenheim verweigert die Annahme mit der Begründung, ein Telefax würde der Schriftform des §766 Satz 1 BGB nicht entsprechen. Er verlangt weiterhin eine schriftliche Bürgschaftserklärung.