2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gesamtzusammenfassung
verfasst von : Wolfgang-Ulrich Prigge
Erschienen in: Staatliche Steuerung und gewerkschaftlicher Pluralismus
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die organisierte Interessenvertretung der Arbeitnehmer vor allem durch Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengefaßt sind. Diese sind nach dem Industrieverbandsprinzip strukturiert und nehmen für sich in Anspruch, Einheitsgewerkschaften zu sein. Die Interessen der Arbeitnehmer einer Branche sollen, unabhängig davon, welchen weltanschaulichen Orientierungen sie zuzuordnen sind, einheitlich vertreten werden. In der vorliegenden Arbeit wurde zunächst untersucht, mit welchen rechtlichen Normierungen diese Art der Interessenvertretung geregelt wird und welche Zielsetzungen hierbei verfolgt werden.