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1995 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gesundheitspolitik

verfasst von : Axel Murswieck

Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Unter Gesundheitspolitik (G.) versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf die Gesundheitsvorsorge, die Krankheitsbehandlung und die Krankheitsfolgen beziehen. In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der G. lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden. Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben. Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit. Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung und Freiheit. Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten. Die verfügbaren finanziellen Mittel sollen nicht nur effektiv, sondern auch effizient verwendet werden. Diese Ziele stehen im Konflikt miteinander. Ihnen wird von den einzelnen Akteuren im Gesundheitssektor aufgrund verschiedener Interessenlagen eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Der Versuch, diese Ziele gleichzeitig zu verwirklichen, bestimmt die Konflikt- und Konsensprozesse der G. Die Ausgestaltung dieser Ziele erfolgt vor allem durch die Bundesgesetzgebung. Daher sind die politischparlamentarischen Institutionen auf Bundesebene, insbesondere die jeweiligen → Bundesregierungen, die wichtigsten Adressaten und Entscheidungsträger der G. Sowohl bei der Politikformulierung als auch bei der Durchführung von Gesetzen und Programmen wirken aber noch eine Vielzahl anderer Akteure mit. Sie sind teilweise gleichzeitig Träger und Organe des Gesundheitswesens. Hierzu gehören die → Parteien, die Länder und Kommunen, die gesetzliche und private Krankenversicherung und die freien gemeinnützigen Organisationen; ferner die Interessenverbände, die in der ambulanten und stationären Versorgung, in der Arzneimittelversorgung und bei den sozialen Diensten tätig sind.

Metadaten
Titel
Gesundheitspolitik
verfasst von
Axel Murswieck
Copyright-Jahr
1995
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-97316-0_50