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16.08.2017 | Gewässerschutz | Kommentar | Online-Artikel

Fortschritte beim Meeresumweltschutz

verfasst von: Dipl.-Ing. Rudolf Gade

3 Min. Lesedauer

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In Öffentlichkeit und Politik wird Meeresumweltschutz zunehmend thematisiert. Rudolf Gade benennt eingeleitete Maßnahmen und verweist auf weiterführende Informationen in WASSER UND ABFALL.

Der Meeresumweltschutz rückt zunehmend in das Bewusstsein von Öffentlichkeit und Politik. Dabei steht der Meeresmüll im besonderen Fokus. Er hat es inzwischen auch auf die Agenda der 20 großen Industriestaaten (G20) geschafft. Unter deutscher Präsidentschaft haben sich die G20-Staaten in Bremen auf einen Aktionsplan gegen Meeresmüll geeinigt. Darin verpflichten sich die Länder, den Eintrag von Abfällen in die Meere deutlich zu verringern. Erste konkrete Aktionen sind in Deutschland nunmehr zu erkennen: dem Deutschen Bundestag liegt ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen vor, schädliche Umweltauswirkungen von sogenannten Geisternetzen und Dolly Ropes aus der Seefischerei zu verhindern. Als Dolly Ropes bezeichnet man den den Scheuerschutz von Grundschleppnetzen, der wie die Netze aus Seilen aus Polyethylen besteht. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Mülleinträge in die Meeresumwelt werden in Umsetzung der deutschen Meeresstrategien für die Nord- und Ostsee an einem Runden Tisch Meeresmüll beraten, der im vergangenen Jahr von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, der Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger und dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel eingerichtet wurde. Der Runde Tisch Meeresmüll befasst sich mit Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sowie zu landbasierten und zu seebasierten Einträgen. Im September 2017 wird ein erstes Fazit nach 1-jähriger Arbeit gezogen werden. Wir werden Sie in der WASSER UND ABFALL über die Ergebnisse informieren.

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Kumulative Bewertung des Umweltzustands nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Wenn mehrere anthropogene Belastungen räumlich gehäuft, in kurzen zeitlichen Abständen oder kontinuierlich auftreten, können kumulative Effekte auftreten, die Ökosystemkomponenten im Meer beeinträchtigen. Ein Konzept und ein Online-Tool für deren Bewertung wurde entwickelt.


Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 einen guten Umweltzustand seiner Meeresgewässer zu erreichen, wie es von der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU (MSRL) vorgegeben wird. Die konkreten Umweltziele wurden 2012 festgelegt. Bisher nicht betrachtet wurden dabei kumulative Effekte, die nach den Vorgaben der Richtlinie unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes der MSRL ebenfalls einbezogen werden sollten. Eine erste Annäherung an dieses schwierige Thema ist inzwischen erfolgt, hierzu finden Sie in Ausgabe 07-08/2017 von WASSER UND ABFALL weitere Informationen.

Meeresmüll betrifft nicht nur die Küstenländer

Das Problem des Mülls im Meer bedarf unserer ständigen Aufmerksamkeit. Nicht nur die Küstenländer sind davon betroffen, auch die Einträge über die Flüsse müssen reduziert werden. Weiterhin besondere Beachtung ist aber auch der potenzieller Verschmutzung der Meeresgewässer durch Schiffe zu widmen. In den Küstenländern befinden sich die großen Seehäfen, über die der deutsche Außenhandel im Wesentlichen abgewickelt wird. Zur Verringerung der von Seeschiffen ausgehenden Gefahren für die Meeresumwelt wurden im Zuge der deutschen Meeresstrategien einige Maßnahmen entwickelt, zum Beispiel die Verbesserung der Havarievorsorge und -bekämpfung oder die Förderung des Baus von umweltfreundlichen Schiffen. Eine wichtige Säule des praktischen Meeresumweltschutzes stellt nach wie vor das Abkommen zur Verhütung von Meeresverschmutzungen (MARPOL) der Weltschifffahrtsorganisation IMO von 1983/87 dar. Das MARPOL-Abkommen wird ständig weiterentwickelt, der Fokus lag zuletzt besonders auf Luftverunreinigungen durch Schiffsabgase. Für alle Binnenwasserstraßen wurde in Deutschland ein Reinhaltungsabkommen aus dem Rheingebiet (CDNI) inzwischen bundesweit als rechtsgültig eingeführt, so dass auch hier erhebliche Fortschritte im Gewässerschutz zu verzeichnen sind. Besondere Bedeutung für beide Bereiche haben Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände in den Häfen. Über die bestehenden Regelungen auf diesem Gebiet finden Sie in Ausgabe 07-08/2017 von WASSER UND ABFALL im Fachartikel Hafenauffaneinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände erstmals eine Übersicht und weitere Informationen.

Dieser Kommentar ist in Ausgabe 07-08/2017 der Fachzeitschrift WASSER UND ABFALL erschienen.

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