2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grenzüberschreitende Kommissionsgeschäfte
Erschienen in: Zoll und Umsatzsteuer
Verlag: Gabler
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Das handelsrechtliche Kommissionsgeschäft ist ein Sonderfall der mittelbaren Stellvertretung. Gemä ß §383 HGB ist Kommissionär derjenige, der es gewerbsmä ßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Im Innenverhältnis schlie ßen der Kommittent und der Kommissionär einen Kommissionsvertrag, der seiner Rechtsnatur nach einem Geschäftsbesorgungsvertrag entspricht, § 675 BGB.