1983 | OriginalPaper | Buchkapitel
Guter Glaube
verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Möller hatte sich ein Fahrrad für 560,- DM gekauft, das ihm Braun stiehlt und für 300,- DM an den gutgläubigen Meier verkauft. Maier verschenkt das Fahrrad an seinen Neffen Karl Meier und dieser verkauft es für 250,- DM an seinen Freund Schnell. Bei Schnell sieht Möller das Fahrrad und verlangt die Herausgabe. Schnell beruft sich auf seinen guten Glauben und erklärt, mindestens müsse Möller ihm den Kaufpreis von 250,- DM zurückzahlen. Hilfsweise will Schnell den Kaufpreis von Karl Meier zurück bzw. Schadenersatz von Karl Meier.