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1983 | OriginalPaper | Buchkapitel

Guter Glaube

verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht

Verlag: Gabler Verlag

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Möller hatte sich ein Fahrrad für 560,- DM gekauft, das ihm Braun stiehlt und für 300,- DM an den gutgläubigen Meier verkauft. Maier verschenkt das Fahrrad an seinen Neffen Karl Meier und dieser verkauft es für 250,- DM an seinen Freund Schnell. Bei Schnell sieht Möller das Fahrrad und verlangt die Herausgabe. Schnell beruft sich auf seinen guten Glauben und erklärt, mindestens müsse Möller ihm den Kaufpreis von 250,- DM zurückzahlen. Hilfsweise will Schnell den Kaufpreis von Karl Meier zurück bzw. Schadenersatz von Karl Meier.

Metadaten
Titel
Guter Glaube
verfasst von
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Copyright-Jahr
1983
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87466-5_29