1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Guter Glaube
verfasst von : Wolfgang von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Franz Groß kauft unter Eigentumsvorbehalt von Jaumann eine Stereoanlage für 3.000 DM und zahlt 1.000 DM an. Als sein Freund Kurz die Anlage sieht, will er sie ihm unbedingt abkaufen. Groß zögert nicht lange und verkauft und übereignet die Anlage für 2.500 DM Barzahlung an Kurz. Als Groß Jaumann nicht zahlt und dieser von dem Verkauf Kenntnis erlangt, tritt er vom Kaufvertrag zurück und fordert gem. § 985 BGB die Herausgabe „seiner“ Stereoanlage von Kurz.