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1990 | Buch | 4. Auflage

Klausuren Bürgerliches Recht

Übungen im BGB

verfasst von: Wolfgang von Stetten

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einführung

Die Übungen sind so aufgebaut, daß bei der Lösung der Fälle, bei denen meist die Gutachter-Methode angewandt wird, einzelne Teile des zugrundeliegenden Rechtsproblems erörtert werden. (Bei der Gutachter-Methode steht am Anfang eine Frage, auf der aufbauend der Fall gelöst wird, bei der Urteils-Methode steht das Ergebnis am Anfang und wird ausführlich begründet.)

Wolfgang von Stetten
Kapitel 1. Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit

Die 17jährige Schülerin Claudia fährt, im 7. Monat schwanger, mit dem Fahrrad auf der Straße. Plötzlich bewegt sich das Kind, Claudia verliert das Gleichgewicht und fällt mit dem Rad auf die Straße. Der nachfolgende Autofahrer Braun muß scharf bremsen, kommt ins Schleudem und fährt gegen einen Baum. Schaden am Fahrzeug: 2.000 DM. Als Claudia Braun den Sachverhalt erklärt, schreit er: “Ich werde Ihr Kind auf Schadenersatz verklagen.” Daraufhin unterschreibt Claudia folgende Erklärung: “Ich bezahle den Schaden für Ihr Auto.”

Wolfgang von Stetten
Kapitel 2. Rechtsgeschäfte

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die von natürlichen oder juristischen Personen abgegeben werden. Natürliche Personen sind nur Menschen, juristische Personen sind z.B. der eingetragene Verein (§§ 21 ff. BGB) oder die Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft), die jeweils durch ihre Organe handeln.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 3. Rechte und Pflichten von Geschäftsunfähigen und Beschränkt Geschäftsfähigen

Der 16jährige Albert Schnell will sich beim Fahrradhändler Hütter ein Moped zum Preise von 2.100 DM kaufen. Er schließt einen Kaufvertrag mit derMaßgabe, daß der Kaufpreis in 7 Raten à 300 DM bezahlt werden kann. Auf Veranlassung von Hütter nimmt er den Kaufvertrag (mit entsprechender Belehrung nach dem Abzahlungsgesetz) mit nach Hause, damit der Vater „unterschreibt“. Dieser unterschreibt mit dem Vermerk „Einverstanden“. Nach 5 Monaten wird das gut verschlossene Moped gestohlen. Der zu Besuch weilende Jurastudent Strebsam erklärt nach Überprüfung des Sachverhaltes, Schnell brauche die restlichen Raten nicht zu zahlen, sondern hätte sogar Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten 1.500 DM.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 4. Anfechtung und Drohung

Gastwirt Bierbauch bestellt telefonisch bei Metzgermeister Schlau jeweils zum Wochenende sein benötigtes Fleisch. Anstelle von 10 kg sagt er versehentlich, er möchte für Samstag 10 dz Kotelett. Schlau wundert sich zwar über die Menge, da aber Bierbauch oft große Bestellungen für Gartenfeste aufgegeben hat, liefert er ihm die 10 dz Kotelett und gleichzeitig die Rechnung über 9.500 DM. Bierbauch ist erschrocken und erklärt, er fechte seine Willenserklärung wegen Irrtums an und weigert sich, das Fleisch abzunehmen. Schlau bestreitet die Anfechtung, verkauft aber unter großen Werbeanstrengungen zum Sonderpreis von 6,50 DM per kg alle Koteletts. Er verlangt von Bierbauch die Differenzsumme von 3.000 DM. Bierbauch lehnt ab. Hat Schlau Anspruch auf die geforderten 3.000 DM?

Wolfgang von Stetten
Kapitel 5. Formerfordernisse

Franz Großzügig kauft bei Juwelier Kurz ein Kollier für 10.000 DM und will es am nächsten Tag abholen. Er erklärt seiner Freundin Lola: „Dieses Kollier werde ich Dir morgen schenken.“ Als Lola ihm nicht glaubt, gibt er es ihr auf ihren Wunsch schriftlich: „Liebe Lola, hiermit erkläre ich, daß ich Dir morgen das heute gekaufte Kollier schenken werde. Franz Großzügig.“ Nach einem Streit verläßt Lola Großzügig noch in der Nacht. Dieser ruft am nächsten Morgen bei Kurz an, erklärt die Anfechtung, hilfsweise bringt er vor, der Vertrag sei nicht gültig, weil er nur mündlich abgeschlossen sei. Lola läßt durch Rechtsanwalt Trübe mitteilen, sie bestehe auf der Schenkung.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 6. Wesentliche Bestandteile und Zubehör

Student Schnell hat einen VW-Käfer-Cabrio mit defektem Motor für 5.000 DM unter Eigentumsvorbehalt vom Autohaus Schubert gekauft. Er hat 1.000 DM angezahlt. Die Autoverwertung Homung baut ihm einen Austauschmotor für 2.000 DM ein und behält sich ebenfalls bis zur Zahlung das Eigentum vor. Auf den Motor hat Schnell 200 DM angezahlt. Nachdem Homung kein Geld von Schnell bekommt, tritt er vom Vertrag zurück und verlangt den Motor heraus. Schubert, der davon hört, protestiert, weil dadurch seiner Ansicht nach seine Rechte betroffen werden.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 7. Vertretung und Vollmacht

Ein Rechtsgeschäft kommt nicht nur durch Willenserklärungen der Vertrags-schließenden zustande, es wird auch wirksam abgeschlossen, wenn ein Vertreter diese Erklärung für den Vertretenen abgibt (§ 164 Abs.1 S.1 BGB).

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Kapitel 8. Insichgeschäft § 181 BGB (Selbstkontrahieren)

Krause ist Geschäftsführer der Bauplan-GmbH. Er will seiner Freundin ein floues Auto schenken, aber nicht viel dafür ausgeben. Daher verkauft er das der Bauplan-GmbH gehörenden Mercedes 280 Coupé zum „Sonderpreis“ von 19.000 DM an sich und leiht ihn seiner Freundin Lola. Der Gesellschafter Pingelig der Bauplan-GmbH ist empört und meint, der Kaufvertrag sei nicht wirksam abgeschlossen.

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Kapitel 9. Fristen, Verjährung, Hemmung

Frau Schrott kauft von Möbelhändler Meier eine Büroeinrichtung für 4.000 DM und ein Schlafzimmer für 3.000 DM am 19. 11. 1987. Meier mahnt am 20.8. 1988, am 6. 12. 1989 schickt er die letzte Mahnung und klagt am 15. 2. 1990 auf Zahlung von 7.000 DM. Frau Schrott wendet ein, die Forderung sei verjährt. Herr Meier erklärt, er habe die Verjährung durch Mahnung unterbrochen.

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Kapitel 10. Leistungszeit, Leistungsort

Franz Müller kauft beim Büroeinrichtungshaus Gerd Otterfluß eine Computeranlage zum Preise von 8.000 DM und nimmt sie gleich mit. Als am nächsten Tag Otterfluß anruft wegen der Bezahlung erklärt Müller, er solle warten, über die Bezahlung sei nichts vereinbart, außerdem müsse er sich das Geld schon selbst holen.

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Kapitel 11. Unmöglichkeit Und Verzug

Rechtsstudent Braun verkauft ein ihm gehörendes Bild eines alten Meisters für 20.000 DM an Frau Steinreich, um sich dafür einen gebrauchten Porsche zu kaufen. In der Nacht vor der Übergabe verbrennt das Bild, weil ein Kurzschluß das Zimmer in Brand gesteckt hat. Als Frau Steinreich das Bild abholen will, erklärt Braun der Vertrag sei nichtig, das Bild sei zerstört.

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Kapitel 12. Abtretung

Grün schuldet Möller 50.000 DM. Als Möller auf Rückzahlung drängt, schreibt Grün, er trete ihm seine gegen Schulz bestehende Forderung in Höhe von 50.000 DM ab. Für ihn sei damit die Angelegenheit erledigt, Möller möge ihn nicht mehr belästigen und bei Schulz sein Geld holen.

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Kapitel 13. Aufrechnung

Franz Herzog kauft bei Stefan Braun am 1. 12. 1989 für 3.600 DM Heizöl. Braun kauft am 15. 12. 1989 bei Herzog für 3.300 DM Möbel. Am 20. 12.1989 mahnt Braun Herzog zur Bezahlung des Heizöls, dieser reagiert nicht.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 14. Vertragsstrafe

Bauuntemehmer Kuhn, der 50 Beschäftigte hat, ist im Handelsregister nicht eingetragen und erhält den Auftrag, den Rohbau für ein Einfamilienhaus des Lauf zum Festpreis von 250.000 DM auszuführen. Im individuell ausgefüllten Bauvertrag wird festgesetzt, daß der Rohbau bis zum 1. 4. 1990 beendet sein muß. Für jeden Kalendertag Verzögerung ist eine Vertragsstrafe von 500 DM vereinbart. Am 2. Mai übergibt Kuhn den Rohbau und stellt die Rechnung über 250.000 DM. Lauf zieht für 30 Tage Verzögerung 15.000 DM Vertragsstrafe ab und zahlt 235.000 DM. Kuhn protestiert und verlangt mindestens Herabsetzung der Vertragsstrafe, da Lauf nicht geschädigt sei.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 15. Mängel Beim Kaufvertrag

Möller kauft beim Radiogeschäft Jaumann eine Stereoanlage für 3.000 DM. Drei Monate später, als er sie in Betrieb setzen will, stellt sich heraus, daß im Verstärker einige IC’s defekt sind. Möller verlangt eine neue Stereoanlage. Jaumann weigert sich und erklärt, er werde den Schaden beheben.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 16. Kauf auf Probe

Möller kauft einen VW Golf Diesel von Schubert mit der Maßgabe, daß er ihn für 14 Tage zur Probe hat. Der Preis soll 24.000 DM betragen. Möller ist an sich mit dem Fahrzeug zufrieden. Als ihm das Autohaus Fruchtig den gleichen Typ für 22.000 DM anbietet, bringt Möller den VW Golf zu Schubert zurück. Schubert ist empört und erklärt, ein Rücktrittsgrund sei nicht gegeben, da Möller mit dem Fahrzeug zufrieden sei. Wie ist die Rechtslage?

Wolfgang von Stetten
Kapitel 17. Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht

Gutsbesitzer Nettets verkauft an Reich 5 ha Wald für 100.000 DM. Er verlangt und erhält ein grundbuchrechtlich (dinglich) abgesichertes Vorkaufsrecht. Als Reich an Kuhn für 150.000 DM nach zwei Jahren weiterverkauft, verlangt Nettets unter Hinweis auf sein Vorkaufsrecht von Reich oder Kuhn Übertragung des Waldes für 100.000 DM. Außerdem weist er Reich darauf hin, daß dieser verpflichtet gewesen wäre, den Wald erst ihm anzubieten.

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Kapitel 18. Werkvertrag — Werklieferungsvertrag

Gutsbesitzer Völlig liefert aus seinem Wald an Schreinermeister Brett 2 Festmeter Eiche der Güteklasse A, damit Brett daraus ein Bücherbord fertigt. Als Vergütung für die Herstellung des Bücherbordes werden 3.000 DM festgesetzt. Kurz vor der Fertigstellung schlägt der Blitz in die Werkstatt ein und zerstört u.a. auch die Bücherwand. Völlig verlangt unter Hinweis auf § 644 Abs.1 S.1 BGB Ersatz für das gelieferte Holz in Höhe von 4.000 DM. Brett lehnt ab und verlangt im Gegenzug die vereinbarte Vergütung von 3.000 DM. Wie ist die Rechtslage?

Wolfgang von Stetten
Kapitel 19. Dienstvertrag

Beim Futtermittelhändler Dunkel erscheint am 1.3. 1988 nachmittags — ein wenig heruntergekommen — Ede Wolf und fragt, ob er bei ihm arbeiten und schlafen könne. Dunkel bejaht dies, zeigt ihm ein einfaches Zimmer, erklärt ihm die Essenszeiten und weist ihn an, Mehl abzupacken. Am Monatsende verlangt Ede Wolf seinen Lohn und präsentiert eine Liste mit 40 Überstunden. Dunkel lehnt mit dem Bemerken ab, es sei nichts über Lohn gesagt, schon gar nichts über Arbeitszeiten, schließlich habe er gegessen und geschlafen, das sei genug. Sollte ihm ein Lohn zustehen, so würde er ihn wegen langsamer Arbeit entsprechend mindern. Wegen seiner Unverschämtheit, überhaupt etwas zu verlangen, kündige er ihm fristlos, er solle sofort verschwinden.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 20. Positive Vertragsverletzung — PVV (Positive Forderungsverletzung — PFV)

Die Handelsbank hat wiederum Dr. Klug, wie oben Fall 64, beauftragt, das Gutachten bis zum 1. April 1990 zu erstellen. Dr. Klug liefert das Gutachten am 15. März 1990 ab und fährt zum Skilaufen. Im Gutachten kommt er zu dem Ergebnis, daß die Bonität der Firma hervorragend sei, die Zukunftsaussichten rosig. In der Ruhe des Urlaubs überdenkt Dr. Klug das Gutachten nochmals und stellt dabei fest, daß er ungeprüft einen Multiplikationsfaktor von seinem sehr tüchtigen Steuergehilfen Braun übernommen hat, bei dem die Kommazahlen um zwei Stellen nicht stimmten. Dr. Klug unterbricht seinen Urlaub, überarbeitet das Gutachten und liefert es emeut am 30. März 1990 ab. Das Gutachten kommt diesmal zu dem Ergebnis, daß die Firma konkursreif ist und Klug rät vom Kauf ab.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 21. Culpa In Contrahendo — cic — (Haftung für Verschulden bei Vertragsanbahnung)

Der alternde Bankier Ebs in Frankfurt hat Gefallen an der Dame Rosemarie gefunden und beschließt, sie als Lebensgefährtin zu sich zu nehmen. Rosemarie erklärt, daß sie nur einwilligen werde, wenn Ebs ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen mit einem Pauschalbetrag von 500.000 DM abgelte. Ebs zögert nicht lange und sagt zu. Er bietet in der „Welt“ eine seiner Villen zum Verkauf für 700.000 DM an. Nach telefonischen Vorgesprächen verabredet er sich mit dem Interessenten Möller aus Hamburg für das Wochenende zur Besichtigung und Vertragsverhandlung. Am Donnerstagabend lernt Rosemarie den jungen Studenten Hurtig, der als weiteren Beruf „Fabrikantensohn“ aufweisen kann, kennen und beschließt, bei ihm zu bleiben, um ihn über die unangenehmen Seiten des Studiums hinwegzutrösten. Ebs ist erbost. Als Möller am Samstag zur Besichtigung erscheint, knallt er ihm die Tür vor der Nase zu und erklärt, er verkaufe nicht mehr.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 22. Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen

Zahnarzt Dr. Klein beauftragt den Bauuntemehmer Braun, ihm ein Einfamilienhaus zum Festpreis von 750.000 DM zu bauen. Braun vergibt teilweise Unteraufträge, so z.B. die Malerarbeiten an den Malermeister Fix für 30.000 DM. Als Dr. Klein sein Haus besichtigt, ärgert er sich, daß Fix rauchend auf der Leiter steht und die Decke streicht. Er fordert Fix auf, das Rauchen einzustellen. Dieser erwidert, das gehe ihn nichts an, dreht sich um, stößt dabei an einen Eimer mit Farbe, die sich auf den noch unterhalb der Leiter stehenden Dr. Klein ergießt.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 23. Mietrecht

Herr Krause ist Eigentümer eines 6-Familien-Hauses und hat seit acht Jahren eine Wohnung an seinen Arbeitskollegen, Herrn von Strichnin, vermietet. Als die Wahl zum Abteilungsleiter nicht auf ihn, sondern Herrn von Strichnin fällt, ist Krause wütend. Seit diesem Tage nennt er ihn nur noch „Herr Strichnin“. Dieser weist ihn höflich, aber bestimmt darauf hin, daß sein Name „von Strichnin“ sei. Als dies nichts nutzt, nennt er Herrn Krause auch im Beisein von anderen, sehr zu deren Freude, auch nur noch „Herr Use“, mit dem Bemerken, er ließe eben auch „drei“ Buchstaben weg. Krause ist wütend und kündigt Strichnin die Wohnung fristlos.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 24. Schadensminderungspflicht und Mitverschulden

Vor dem Fahrradgeschäft Alois Braun stehen Fahrräder und verschiedene Mopeds. Aus Unachtsamkeit fährt der Fahrer Schnell der Firma Schnellgut mit seinem Lkw rückwärts über ein Moped, das mit 1.750 DM ausgezeichnet war, und zertrümmert es. Braun verlangt von Schnell bzw. der Firma Schnellgut Schadenersatz.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 25. Schenkung

Der schon etwas ältere Witwer Schmitz lernt in der Kur eine junge Dame namens Lolita kennen, die ein wenig spröde ihm gegenüber ist. Erst als er ihr einen Mercedes 350 SLC verspricht, erfüllt sie ihm seine Wünsche. Als ihn nach acht Tagen die junge Dame an das Versprechen erinnert, zieht sich Herr Schmitz zurück und erklärt, er wolle nun seine Ruhe. Lolita verlangt den Mercedes.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 26. Darlehen

Gustav Flott lebt auf großem Fuß, so daß sein Einkommen von 3.000 DM monatlich nicht ausreicht. Er borgt sich bei seinem Großvater 10.000 DM (zinslos), bei der Martin-Bank nimmt er ein Darlehen von 30.000 DM zu 9,5% auf 15 Jahre, abgesichert durch eine Grundschuld auf sein Haus, auf. Als das noch nicht reicht, nimmt er bei der Verbraucher-Kredit-Bank ein Kleindarlehen von 10.000 DM (effektiver Zinssatz 12,8%) auf 4 Jahre auf und erhält bei der Sparkasse ein Darlehen zu 7,5% (variabler Zinssatz) von 20.000 DM, abgesichert mit einer Grundschuld an zweiter Stelle, auf 5 Jahre.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 27. Reisevertragsrecht

Das Reisebüro Klein veranstaltet eine besondere „Finnland-Werbewoche“ mit großen Anzeigen und Werbeplakaten. Das Ehepaar Müller mit den beiden 10- und 11jährigen Kindern bucht am 15. 4. 1989 eine Ferienwohnung in Disör/Finnland zum Preise von 2.500 DM inklusive Flug. Die Ferienwohnung wird am 3. 5. 1989 bestätigt mit dem ausdrücklichen Vermerk, daß das Reisebüro Klein für Ausstattung und sonstige Mängel keine Haftung übernehme, da es nur Vermittler für die Wohnung und Flugreise sei. Im übrigen beschränke es seine Haftung auf das Dreifache des Reisepreises, wie dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sei.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 28. Auftrag ung Geschäftsführung Ohne Auftrag

Student Schnittig macht mit seiner Freundin Lydia einen Spaziergang. Sie kommen an dem Bauernhof des Weiß vorbei und bemerken, daß dieser brennt. Schnittig und Lydia beteiligen sich auf Zuruf des Weiß beim Retten des Viehs. Schnittig hört plötzlich Schreie im Haus. Als er zum Haus läuft, ruft ihm Bauer Weiß zu: „Im Haus ist nur meine Alte. Helfen Sie lieber, das Vieh zu retten.“ Schnittig ist empört und rettet die Ehefrau des Weiß, die sich das Bein gebrochen hatte und nicht mehr laufen konnte. Dabei verbrennen ihm die Haare, er hat Beulen und Verbrennungen am ganzen Körper, der Anzug ist verbrannt und die Brille zerstört. Lydia hilft weiter beim Herausbringen des Viehs. Dabei geht der Bulle Kasimir auf sie los, zerschlitzt ihren roten Mantel und fügt ihr eine schmerzhafte Wunde am Oberschenkel zu.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 29. Die Haftung des Gastwirtes

Prinzig übemachtet zum Preise von 80 DM einschließlich Frühstück pro Nacht im Hotel Adler bei Gastwirt Guth und lädt seinen Freund Braun zum Abendessen ein. Nach dem Essen stellen sie fest, daß die Mäntel in der Garderobe gestohlen worden sind.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 30. Die Gesellschaft

Forsteleve Grün und Student Klein beschließen, zu Weihnachten gemeinsam Christbäume zu verkaufen. Grün hat 1.200 DM, Klein 4.800 DM. Damit kaufen sie 1.000 Weihnachtsbäume, die sie für je 15 DM verkaufen. Nach Abzug von Unkosten bleiben ihnen 13.000 DM übrigen. Bei der Verteilung kommt es zum Streit. Grün fordert 6.500 DM für sich, Klein meint, ihm ständen 80% = 10.400 DM zu.

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Kapitel 31. Die Gemeinschaft

Hermann Schlössrig, Elli Kalauer und Hajo Sonnhof sind Eigentümer zu je einem Drittel eines alten Gutshofes. Das Geld ist immer knapp und so treten mehr und mehr Mängel auf. Schlössrig, der auf Renovierung drängt, findet nicht die Zustimmung der anderen. Als Hajo und Elli verreist sind, beauftragt Schlössrig den Dachdeckermeister Fürst, das Dach neu einzudecken, was unstreitig notwendig ist. Er zahlt die Kosten von 20.000 DM und präsentiert den aus dem Urlaub kommenden Hajo und Elli je eine Rechnung von 6.666,66 DM als ihren Anteil.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 32. Spiel und Wette

Braun ist leidenschaftlicher Spieler und pokert gelegentlich mit Freunden, auch um höhere Summen. Beim Poker setzt er einen Schuldschein mit 10.000 DM und verliert diesen an Schneider. Als Schneider Zahlung verlangt, erklärt Braun: „Spielschulden sind Ehrenschulden und ich bin kein Ehrenmann.“

Wolfgang von Stetten
Kapitel 33. Bürgschaft

Student Braun will sich einen gebrauchten Porsche für 15.000 DM kaufen. Er hat aber nur 10.000 DM und will den Rest in Raten zahlen. Autohändler Theuer ist damit einverstanden, wenn der Restkaufpreis verbürgt wird. Der Kaufvertrag wird unter Eigentumsvorbehalt geschlossen. Ein Freund, Student Grünlich, unterschreibt: „Ich verbürge mich selbstschuldnerisch für den Restkaufpreis in Höhe von 5.000 DM.“

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Kapitel 34. Haftung für Dritte

Alfons Rostig ist Inhaber eines Schrotthandels und bei der Firma Metallbau GmbH, seinem Hauptlieferanten, mit 100.000 DM verschuldet. Die Metallbau GmbH droht Rostig, die Forderung gerichtlich einzutreiben. Rostig bittet um eine Unterredung. Der Prokurist der Firma Metallbau GmbH Paule erscheint und verhandelt mit ihm. Zu diesem Gespräch gesellt sich Frau Rostig und erklärt, als Paule keine weiteren Zugeständnisse mehr machen will, sie sei im väterlichen Betrieb beteiligt und werde diese Beteiligung verkaufen, um die Schulden und die zukünftigen Forderungen zu begleichen.

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Kapitel 35. Ungerechtfertigte Bereicherung

Der 17jährige Anton Lässig kauft bei Jaumann ein gebrauchtes Fernsehgerät, das ihm dieser übergibt und übereignet. Als der Vater davon erfährt, erklärt er, er verweigere die Zustimmung.

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Kapitel 36. Pfandrechte

Braun hat einen gebrauchten Porsche 911 S für 15.000 DM gekauft. Nach wenigen Wochen ist der Motor defekt und er beauftragt die Firma Tüchtig, die Reparatur für 5.600 DM vorzunehmen. Als Braun den Wagen abholen will, verlangt Tüchtig Zahlung. Da Braun nicht zahlen kann, verweigert Tüchtig die Herausgabe. Er setzt Braun zur Zahlung eine letzte Frist bis zum 20. des Monats und erklärt, andernfalls das Fahrzeug verwerten zu wollen. Braun zahlt nicht. Tüchtig will die Vollstreckung einleiten und nachfolgende Forderungen geltend machen: Reparatur Motor 5.600,00 DMZinsen 94,00 DMUnterstellkosten 80,00 DMKosten der Rechtsverfolgung 500,00 DM

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Kapitel 37. Guter Glaube

Franz Groß kauft unter Eigentumsvorbehalt von Jaumann eine Stereoanlage für 3.000 DM und zahlt 1.000 DM an. Als sein Freund Kurz die Anlage sieht, will er sie ihm unbedingt abkaufen. Groß zögert nicht lange und verkauft und übereignet die Anlage für 2.500 DM Barzahlung an Kurz. Als Groß Jaumann nicht zahlt und dieser von dem Verkauf Kenntnis erlangt, tritt er vom Kaufvertrag zurück und fordert gem. § 985 BGB die Herausgabe „seiner“ Stereoanlage von Kurz.

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Kapitel 38. Unerlaubte Handlung und Gefährdungshaftung

Der 17jährige Wütig ist zu Besuch bei seiner Tante Sparsam. Dabei gerät er mit ihr über das Mittagessen in Streit und tritt aus lauter Wut über den „Fraß“ gegen den Tisch, der dabei umfällt. Schaden am Meißener Porzellan, Tischdecke und Teppich 2.600 DM. Die Tante ist empört und verlangt trotz verwandtschaftlicher Beziehungen Ersatz.

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Kapitel 39. Grundstücksübereignung, Auflassung und Vormerkung

Werbeleiter Franke wirbt mehr um junge Damen als um Kunden. Als das Autohaus Flott seinen 911 Carrera zurückholen will, da er nicht zahlt, entschließt er sich, seine Eigentumswohnung in Stuttgart zu verkaufen. Mit Redlich schließt er einen notariellen Vertrag über 190.000 DM ab. Da die Wohnung mit einer Grundschuld von 100.000 DM belastet ist, zahlt Redlich diesen Betrag an die Bank und 90.000 DM in bar an Franke. Daraufhin wird die Grundschuld nach Bewilligung durch die Bank gelöscht. Da Franke immer weiter in die roten Zahlen rutscht, verkauft er seine Wohnung ein zweites Mal an Groß für 170.000 DM. Nachdem dieser das Grundbuch eingesehen hat, zahlt er nach der gleichzeitig erfolgten Auflassung 170.000 DM und wird eingetragen als Eigentümer. Als Redlich davon erfährt, beantragt er seine Eintragung und Löschung des Groß, mindestens zunächst einen Widerspruch.

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Kapitel 40. Verbindung und Vermischung

Der 17jährige Maler Jochham kauft beim Atelier „last cry“ Leinwand für 500 DM und alte Naturfarben zum Preise von 1.000 DM, bei Malermeister Strich einen speziellen Fimiß zum Preise von 500 DM. Nach einer Flasche Whisky ist er richtig in Schwung und malt die „Nachtwache“ von Rembrandt fast naturgetreu nach. Als das Bild fertig ist, erscheinen sowohl der Inhaber des Ateliers „last cry“, Schönig, als auch Malermeister Strich und fordern jeweils das Bild von Jochham. Sie bringen vor: a)Kaufverträge seien nicht zustandegekommen, weil Jochham nicht geschäftsfähig seib)zudem hätten sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, mindestens seien sie, wenn nicht Alleineigentümer, Miteigentümer des Bildes.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 41. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Student Hurtig kauft bei Listig einen gebrauchten Porsche 911 T zum Preise von 15.000 DM. Im Vertrag ist festgehalten, daß Listig den Porsche bis zum 2. Mai 1990 noch rot lackieren und zulassen werde. Im unterschriebenen Kaufvertrag wurde deutlich auf die umseitigen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Dort heißt es u.a. in Nr. 7: „Der Käufer hat bei Verzug kein Recht, Schadenersatz zu verlangen.“

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Kapitel 42. Abzahlungsgesetz und Haustürgeschäft

Hans Frostig will einen Opel Commodore bei Opel-Maurer kaufen. Nachdem ihm der Kaufpreis von 36.000 DM sehr hoch erscheint und er nicht auf einmal zahlen kann, gewährt ihm der Verkäufer 24 Raten à 1.500 DM. Nach Zahlung von 22 Raten zahlt Frustig noch die „letzte“ 23. Rate in Höhe von 1.100 DM und verweigert die Zahlung der 24. Rate ganz. Opel-Maurer verweist auf die Abmachung.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 43. Positives und Negatives Interesse

Nolde hat für seine Fleischwarenfabrik eine Tiefdruck-Verpackungsmaschine für 650.000 DM bei der Maschinenfabrik Braun bestellt. Als Lieferfrist in vereinbart der 2. Mai 1990. Als Braun nicht liefert, muß Nolde, um seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Abnehmem erfüllen zu können, 30 Aushilfskräfte einstellen, die die Verpackung von Hand vornehmen. Bis Braun am 15. Juni liefert, sind Nolde zusätzliche Verpackungskosten in Höhe von 60.000 DM entstanden. Diesen Schaden verlangt er von Braun.

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Kapitel 44. Prüfungsschema bei Klausuren

Herausgabeansprüche prüfen wir nur, wenn diese gefragt sind, der Gläubiger Eigentümer und der Schuldner Besitzer ist. Dabei ist zu beachten, ob Eigentum wirksam übergegangen ist gem. der §§ 929 ff. BGB. Es müssen die Vorschriften der §§ 932 ff. und 935 BGB sowie die §§ 366 und 56 HGB beachtet werden. Nur wenn Anlaß besteht, prüfen Sie, ob der Eigentumsübergang z.B. wirksam angefochten ist, §§ 119 ff. BGB.

Wolfgang von Stetten
Kapitel 45. Musterklausur

Braun hat sich zu Weihnachten bei seinem Freund Emsig einen Mercedes 280 geliehen, in dem noch eine gebrauchte Stereo-Anlage im Kofferraum lag. Am Abend des 26. war Braun in das 3-Sterne-Restaurant des Guth gefahren, um dort zu speisen. Das Essen war vorzüglich, der Champagner hervorragend. Daher beschloß er, 10 Flaschen Champagner davon mitzunehmen. Mit der Bezahlung des Essens war ihm aber das Geld ausgegangen und er kam mit Guth überein, daß dieser als Bezahlung die Stereo-Anlage annehme. Braun hatte versichert, daß diese ihm gehöre.

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Backmatter
Metadaten
Titel
Klausuren Bürgerliches Recht
verfasst von
Wolfgang von Stetten
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-663-10483-4
Print ISBN
978-3-409-47730-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-10483-4