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1990 | OriginalPaper | Buchkapitel

Prüfungsschema bei Klausuren

verfasst von : Wolfgang von Stetten

Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht

Verlag: Gabler Verlag

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Herausgabeansprüche prüfen wir nur, wenn diese gefragt sind, der Gläubiger Eigentümer und der Schuldner Besitzer ist. Dabei ist zu beachten, ob Eigentum wirksam übergegangen ist gem. der §§ 929 ff. BGB. Es müssen die Vorschriften der §§ 932 ff. und 935 BGB sowie die §§ 366 und 56 HGB beachtet werden. Nur wenn Anlaß besteht, prüfen Sie, ob der Eigentumsübergang z.B. wirksam angefochten ist, §§ 119 ff. BGB.

Metadaten
Titel
Prüfungsschema bei Klausuren
verfasst von
Wolfgang von Stetten
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-10483-4_45

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