2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung für Arzneimittelschäden
verfasst von : Michaela Beer, Christine Hartmann
Erschienen in: Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Wird durch Anwendung eines Fertigarzneimittels, welches der Zulassungspflicht unterliegt oder durch Rechtsverordnung von dieser befreit wurde, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit erheblich verletzt, so haftet der pharmazeutische Unternehmer für den entstandenen Schaden. Hierzu hat jeder pharmazeutische Unternehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.