2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftungsanteile mehrerer Störer
verfasst von : Silke Bender
Erschienen in: Ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeiten hat gezeigt, dass sowohl die Haftung des Handlungsstörers als auch die des Zustandsstörers — unter der Bedingimg, dass nur der Halter einer störenden Sache herangezogen wird — effizient ist. Darüber hinaus ist eine Störerhaftung für Fälle der höheren Gewalt abzulehnen. Allerdings gestalten sich die Lebenssachverhalte, die eine öffentlich-rechtliche Störerhaftung aufwerfen, häufig so, dass nicht nur eine Person die Voraussetzungen der Störerhaftung erfüllt. Wie der, dieser Arbeit als Paradebeispiel zugrunde liegende, Öltankwagenunfall zeigt, kommen regelmäßig mehrere Personen als Störer in Betracht. Gleiches gilt im Rahmen der sog. Altlastenfälle, bei denen nicht selten nur eine Person an der Kontamination mitgewirkt hat. Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen der Störerhaftung, so liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde zu entscheiden, welcher der Störer am „effektivsten“ bzw. „effizientesten“ in der Lage ist, die Gefahr bzw. Störung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen. Im Mittelpunkt der weiteren Untersuchung steht daher die Frage, welche Haftung optimale Anreize setzt, wenn mehrere Personen die Voraussetzungen der — durch diese Analyse modifizierten — Störerhaftung erfüllen. Es handelt sich hierbei um die Frage nach der optimalen Haftung bei sog. multilateralen Schäden (7.2.1).