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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Hat der Architekt Anspruch auf Restforderung aus einer Abschlagsrechnung, welche verjährt ist und wogegen die Einrede der Verjährung geltend gemacht wurde?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Architekt Clever hatte einen Architektenvertrag mit Willi Eigenheim geschlossen. Im Zuge der Arbeiten stellt Clever Abschlagsrechnungen. Als Clever seine Schlußrechnung erstellt, waren noch nicht alle Forderungen aus den Abschlagszahlungen erfüllt. Somit nahm er diese Forderungen unter Bezugnahme auf die Abschlagszahlungen in seine Schlußrechnung auf. Die Schlußrechnung folgte der in Frage stehenden Abschlagsrechnung in einem Abstand von 1 ½ Jahren nach. Als knapp 1 Jahr später die Forderungen aus der Abschlagsrechnung noch nicht beglichen waren, mahnt Clever die Bezahlung an. Eigenheim meint, diese Forderungen des Clever seien längst verjährt, da seit Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Metadaten
Titel
Hat der Architekt Anspruch auf Restforderung aus einer Abschlagsrechnung, welche verjährt ist und wogegen die Einrede der Verjährung geltend gemacht wurde?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_20

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.