1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Hat der Bauherr eine Mitteilungspflicht über die anrechenbaren Kosten, wenn eine ordnungsgemäße Kostenfeststellung oder ein Kostenvoranschlag nach DIN 276 nicht vorliegt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Statiker Berechnix sollte für Eigenheim die notwendigen Berechnungen zur Errichtung des neuen Wohnhauses erbringen. Nach Abschluß seiner Arbeiten stellt Berechnix seine Schlußrechnung. Da die Parteien keine schriftliche Vereinbarung über die anrechenbaren Kosten nach §62 Abs. 5 HOAI getroffen haben und auch eine Kostenfeststellung bzw. ein Kostenvoranschlag nicht vorlag, ermittelte Berechnix die anrechenbaren Kosten aufgrund einer Kostenschätzung. Eigenheim verweigert nun die Bezahlung, weil er meint, die Schlußrechnung des Berechnix sei aufgrund der Kostenschätzung nicht prüffähig.