1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Hat der Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen den Architekten, wenn dieser bei der Untersuchung und Behebung von Mängeln den Bauherrn nicht unterstützt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Architekt Schlampig hat die Baupläne für Fröhlich gemacht. Schlampig hat während der Bauphase den Fortschritt der Bauarbeiten regelmäßig kontrolliert. Als Fröhlich nach Abschluß der Bauarbeiten einige Mängel erkennt, wendet er sich an Schlampig, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen. Schlampig zeigt sich jedoch desinteressiert und unternimmt nichts weiter. Fröhlich ist deshalb gezwungen, die nötigen Schritte selbst einzuleiten. So kommt es, daß sich Fröhlich in einen aussichtslosen Prozeß gegen einen nicht gewährleistungspflichtigen Handwerker stürzt.