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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

2.  Historische Entwicklungen

verfasst von : Andreas Kost

Erschienen in: Direkte Demokratie

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die ursprüngliche Entstehung der Demokratie ist nicht auf einen exakten Termin zu datieren, aber vor ungefähr 2500 Jahren wurden im antiken Griechenland Reformen entwickelt, so z.B. durch den Athener Staatsreformer Kleisthenes (geb. um 570 v. Chr.), die als Vorläufer einer auf das Prinzip der Volkssouveränität gegründeten politischen Ordnung gelten können. In diesem Zusammenhang ist es durchaus hilfreich, den Demokratiebegriff mit einem stammwörtlichen und begriffsgeschichtlichen Rückblick zu verbinden. Denn „Demokratie“ setzt sich aus den griechischen Wortbestandteilen demos= Volk und kratein= herrschen zusammen. Demokratie ist also eine Herrschaft des Volkes. So wurde im antiken Griechenland ein Verfassungstypus, wenn auch nicht vergleichbar mit den Prinzipien heutiger Gewaltenteilung, eingesetzt, der bereits demokratische Ansätze im Sinne von direkter Demokratie zeigte. In der sog. Attischen Demokratie, die im 5. Jahrhundert v. Chr. zur vollen Blüte gelangte und zugleich die Zeit der größten Machtentfaltung und kulturellen Bedeutung Athens darstellte, wurde einem Teil der Bevölkerung über Volksversammlungen (Ekklesia) das Recht zur politischen Beteiligung zugestanden. Dort wurden Gesetze erlassen, und es wurde auch über Krieg und Frieden entschieden. Diese Volksversammlungen ließen keine Vertretung zu, da nur die „Bürger“ Zutritt hatten. Frauen, Kinder, Sklaven und Metöken (Bewohner Athens auswärtiger Herkunft) waren vom politischen Beteiligungsprozess ausgeschlossen. Für die 30.000 männlichen Vollathener gab es dagegen ein politisches Rede- und Stimmrecht sowie die Möglichkeit der Ausübung von politischen Ämtern mit Rotation, in denen der Vorsitzende täglich(!) ausgetauscht wurde. Die Übernahme eines politischen Amtes wurde dabei übrigens mit einer Ausgleichszahlung versehen. Untereinander waren die Stimmen der „Bürger“ im Übrigen durchaus auch nicht gleichberechtigt, da Besitz und Herkunft eine wesentliche Rolle spielten.

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Fußnoten
1
Der Begriff bezieht sich nach Aristoteles auf die Verfassung als politische Ordnung überhaupt, meint aber auch eine spezielle Verfassung als diejenige unter den guten, am Gemeinwohl orientierten Staatsformen, in welcher die Herrschaft auf viele verteilt ist (im Gegensatz zum Königtum und zur Aristokratie). Später entwickelte Aristoteles die Politie als gemischte Verfassung aus Demokratie (der armen Vielen) und Oligarchie (der reichen Wenigen), um einen quantitativen und qualitativen Ausgleich zu erzielen, der die vielen durchschnittlichen Handlungskompetenzen zu einer relativ besten Gesamtqualität summiert.
 
2
Das Aufklärungszeitalter war eine geistesgeschichtliche Epoche, die von England („age of enlightenment“) und Frankreich („siècle des lumières) ausgehend sich zu einer der bestimmenden Denkrichtungen des europäischen Geisteslebens entwickelte. Ihr Grundanliegen bestand darin, dem Menschen mit Hilfe der Vernunft zum „Ausgang aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (Immanuel Kant) zu verhelfen.
 
3
Parlamentarischer Rat bezeichnet die Verfassung gebende Versammlung der Bundesrepublik Deutschland, die aus 65 Mitgliedern der westdeutschen Länderparlamente bestand und die zwischen September 1948 und Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entwarf und verabschiedete.
 
4
Von insgesamt 405 nationalen Volksabstimmungen zwischen 1990 bis 2000 fanden mehr als die Hälfte in Europa statt, nämlich 248 und davon „nur“ noch 115 in der Schweiz. 78 Abstimmungen gab es in Kanada und Lateinamerika, 37 in Afrika, 26 in Asien und 16 in Ozeanien. Diese Zahlen lassen sich in den beiden Publikationen „IRIE Country Index on Citizenlawmaking 2002“ (Juni 2002) und „IRIE Report on the growing importance of Initiatives and Referendums in the European integration process“ (November 2002) der drei Schweizer Bruno Kaufmann, Adrian Schmid und Andreas Gross nachlesen.
 
Metadaten
Titel
Historische Entwicklungen
verfasst von
Andreas Kost
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19247-5_2