2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ideengeschichtliche Weichenstellungen für die Macht der Judikative
verfasst von : André Brodocz
Erschienen in: Die Macht der Judikative
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Judikative Macht ist kein Phänomen moderner Gesellschaften. Sie wird bereits möglich, sobald Handeln kollektiv verbindlich als Recht erwartbar ist. Und sie wird ausgeübt, wenn über dieses Recht im Fall konfligierender Erwartungen geurteilt und ein solches Urteil gegebenenfalls auch gegen die Einsicht der Betroffenen durchgesetzt wird. Liegt die Rechtsprechung in den Händen exekutiver oder legislativer Instanzen, dann verfügen sie über judikative Macht. Judikative Macht benötigt darum keine eigene, von Exekutive und Legislative getrennte Gewalt. So ist die judikative Macht bis in die frühe Neuzeit dementsprechend allein eine spezifische Befugnis von Monarchen, Parlamenten und ihnen untergeordneten Instanzen. Die Macht der Judikative setzt demgegenüber ihre Ausdifferenzierung als unabhängige Gewalt voraus. Dafür muss jedoch die politische Macht überhaupt erst einmal als geteilt, d.h. auf verschiedene Träger verteilt, gedacht werden.