01.12.2020 | In Kürze
In Kürze
Erschienen in: Innovative Verwaltung | Ausgabe 12/2020
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Auszug
Die Covid-19-Pandemie legt die Versäumnisse bei der Digitalisierung der Verwaltung deutlich offen. So wären beispielsweise Verzögerungen durch Infektionsmeldungen per Fax vermeidbar gewesen. Mit Registermodernisierung und digitalen Unternehmenskonten hätte der Staat zudem dem Missbrauch der wirtschaftlichen Soforthilfen vorbeugen können. Diese Kritik formuliert der Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2020. Unter dem Titel "Krise als Weckruf: Verwaltung modernisieren, Digitalisierungsschub nutzen, Gesetze praxistauglich machen" zieht der NKR Bilanz zur Entwicklung der Digitalisierung, des Bürokratieabbaus und der Rechtssetzung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zur Abfederung der Folgen seien insgesamt sehr kurzfristig gewesen und die Schätzung der Gesetzesfolgen vernachlässigt worden, kritisiert der Bericht. Im Jahresbericht hat der NKR folgende elf Kernbotschaften für die Zukunft der Verwaltung formuliert:-
Wichtiger denn je sind Bürokratie- Entlasungen für die Wirtschaft, damit der Staat handlungsfähig bleibt.
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Nur eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht eine effiziente Krisenbewältigung.
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Eine unabhängiger Expertenrat als Ideengeber und Motor kann der Politik in Bund und Ländern helfen, aus den Krisen zu lernen.
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Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) braucht mehr Klarheit, Transparenz und präzises politisches Monitoring.
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Um das OZG in die Fläche zu bringen, wird ein zeitgemäßes Architektur- und Standardisierungsmanagement benötigt.
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Ein Digital-TÜV für neue Gesetze muss mit Entschlossenheit und Konsequenz vorangetrieben werden.
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Gesetzesentwürfe müssen auf Praxistauglichkeit geprüft werden.
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Es darf nicht zur Regel werden, Gesetzesvorbereitungen ohne Beteiligung der Betroffenen zu treffen.
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Der Beschluss zur Begrenzung des Umstellungsaufwands in Bezug auf das Bürokratieentlastungsgesetz darf kein Lippenbekenntnis bleiben.
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Gesetze müssen ex post evaluiert werden und die gewonnenen Erkenntnisse konsequent genutzt werden.
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Die EU-Regel "one in, one out" muss zu einer spürbaren Begrenzung gesetzlicher Folgekosten bei Bürokratie und Aufwand in Brüssel führen.