Skip to main content

14.05.2016 | Informationssysteme | Kommentar | Online-Artikel

Störerhaftung soll abgeschafft werden

verfasst von: Matthias Marx

2:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

 

Die Störerhaftung soll abgeschafft werden. Die Große Koalition hat sich auf eine Änderung des Telemediengesetzes verständigt. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass keine anlasslose Belehrungs- oder Überwachungspflicht besteht. Damit sind endlich offene WLANs in Deutschland möglich.

Bisher dürfen Anschlussinhaber zwar ihr WLAN mit anderen teilen, können dann aber als Störer für Rechtsverletzungen Dritter zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann. Familienmitglieder, WG-Mitbewohner und gelegentliche Besucher, die im WLAN mitsurfen, sind darüber aufzuklären, dass sie etwa keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis der Urheber in Tauschbörsen verbreiten dürfen. Auch gewerbliche Anbieter verlangen von ihren Nutzern häufig die Bestätigung, dass sie bei der Nutzung eines Hotspots keine verbotenen Handlungen vornehmen werden.

Ohne Störerhaftung wird es künftig mehr offene WLANs geben. Es ist damit zu rechnen, dass Hotels, Restaurants und auch Privatpersonen offenes und frei zugängliches Internet anbieten. Der Nutzen ist klar: Internet per WLAN ist meist schneller als das Mobilfunknetz und wird nicht nach wenigen Gigabyte gedrosselt. Aber nicht nur Menschen, die sowieso schon ständig Online sind, profitieren. Der Wegfall der Störerhaftung wirkt der digitalen Spaltung entgegen: Menschen, die sich keinen Zugang zum Internet leisten können, werden in Zukunft viel einfacher am Leben im Netz teilnehmen können.

Großer Zulauf bei den Freifunk-Communities

Der große Zulauf bei den Freifunk-Communities zeigt, dass das Verlangen nach offenen WLANs so groß ist, dass viele Menschen anfangen ihre eigenen Netze zu bauen. So haben die Freifunk-Communities bundesweit schon mehr als 30.000 Knoten aufgestellt, über die Nutzer meist auch im Internet frei surfen können. Beim Anbieter „Freifunk“ wird der Datenverkehr nicht direkt, sondern über Server von Vereinen mit Providerstatus ins Internet geleitet. Als Diensteanbieter sind diese Vereine daher nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich. Aber nicht nur Freifunk-Communities fordern schon lange die Abschaffung der Störerhaftung, sondern auch Bürgerrechtsorganisationen, Netzaktivisten und Netzpolitiker.

Empfehlung der Redaktion

2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

Haftung von Anbietern kollaborativer Internetplattformen

Das Web 2.0 verändert die Verantwortungsräume zwischen Anbietern und Nutzern von InternetPlattformen. Soweit die Nutzer die Inhalte der WebAngebote bestimmen, stellt sich die Frage, inwieweit die gesetzlichen Regelungen zur ProviderHaftung und die Re

Zuletzt argumentierte EU-Generalanwalt Szpunar, dass der Betreiber eines Geschäfts nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich sei. Ein gesichertes WLAN beschränke den Zugang auf rechtmäßige Kommunikation und damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Die Nachteile der Gesellschaft durch gesicherte WLANs würden die möglichen Nachteile der Rechteinhaber überwiegen.

Haftungsausschluss für WLAN-Anbieter

Noch gibt es allerdings nur die Ankündigung der Großen Koalition, dass der Weg für offene WLANs in Deutschland frei sei. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Ankündigungen tatsächlich umgesetzt werden. Schließlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium schon im März 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der zu noch mehr Rechtsunsicherheiten geführt hätte. Außerdem scheint noch offen zu sein, ob der Haftungsausschluss für WLAN-Anbieter auch Unterlassungsansprüche erfassen wird. Umfasst er diese nicht, wird die Abmahnindustrie auch in Zukunft offene WLANs in Deutschland leider zu verhindern wissen.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren