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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Institutionenökonomische Analyse

verfasst von : Robert Conrad

Erschienen in: Performance, Dynamik und Konvergenz im Banking

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Mit der Erstellung von Analyseclustern wurde im letzten Kapitel die Voraussetzung für eine institutionenökonomische Analyse geschaffen. Hierbei soll im Wesentlichen geprüft werden, welchen Einfluss und Erklärungsgehalt die institutionelle vertriebliche Konstitution der Institute auf deren Entwicklung im Betrachtungszeitraum besitzt. Es wird dabei grundsätzlich von einem wechselseitigen Zusammenhang zwischen der institutionellen Konstitution sowie der gezeigten Dynamik und Performance der Institute ausgegangen.

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Fußnoten
1
Jeweils Verwendung der Jahreswerte 2017. Die Bereitstellung der jeweiligen Kennzahlen für die institutionenökonomische Analyse erfolgte im Rahmen der Kooperation mit dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe und bezieht sich wesentlich auf die Daten der Geschäftsstellen-Statistik zu jeweiligen Stichtagen im Betrachtungszeitraum.
 
2
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um die Personenanzahl handelt und nicht um vorgehaltene Mitarbeiterkapazitäten. Aufgrund von Teilzeitquoten kann die tatsächliche Mitarbeiterkapazität geringer als die Personenanzahl am Standort sein. Außerdem kann die gleiche Personenzahl daher mit einer unterschiedlichen Mitarbeiterkapazität einhergehen.
 
3
Anteil der privaten Kunden, deren Konto mit OBV-Personenvertrag ausgestattet ist.
 
4
Anteil der privaten Kunden mit mind. einem OBV-Teilnehmervertrag, die in den vergangenen drei Monaten Online-Banking nutzten.
 
5
Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen umfasst die Kompetenz von einzelnen Beratern im Kundengeschäft regelmäßig nicht die gesamte Bandbreite des Produktangebots (z. B. Spezialfragen im Versicherungsgeschäft) und ist aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen nicht auf alle Kundengruppen hin ausgerichtet (z. B. private Kunden oder gewerbliche Kunden). Zum anderen geht eine höhere Komplexität in der Kundenberatung (z. B. komplexes Versicherungsprodukt) in der Regel auch mit einem erhöhten Beratungsbedarf – und damit einer längeren Vorbereitung- bzw. Beratungsdauer – einher. Diese ist aber nicht oder nur eingeschränkt zu erbringen, wenn ein Beschäftigter oder wenige Beschäftigte einen Standort betreuen und auch entsprechende Serviceanliegen von Kunden umgehend erledigen müssen.
 
6
Aufgrund identischer Anteilswerte von mehreren Instituten ergeben sich bei Z1 die Ränge 1 bis 57, bei Z2 die Ränge 1 bis 25, da einige Institute keine entsprechenden mitarbeiterbesetzten Kleinststandorte vorhalten, bei Z3, Z4 und Z5 existieren jeweils die Ränge 1 bis 60.
 
7
Für die OBV-Quote (Z4) sowie die OBV-Aktivität (Z5) erfolgt aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit hierbei keine Betrachtung.
 
8
Dieses Vorgehen erscheint sinnvoll, da sowohl eine starke prozentuale Erhöhung als auch starke prozentuale Reduktion des Anteils von SB-Standorten an allen Sparkassenstellen für eine starke Veränderung der vertrieblichen Organisationsstruktur im Zeitverlauf sprechen. Die Berücksichtigung der Veränderungsrichtigung (Anteilserhöhung/Anteilsreduktion) sollte bei der aggregierten Betrachtung der drei aufgeführten Kennzahlen (Z1, Z2 sowie Z3) erst im nächsten Schritt erfolgen, denn ansonsten können Verzerrungen durch eine unterschiedlich gerichtete Entwicklung nicht hinreichend aufgezeigt werden (z. B. Erhöhung des Anteils von mittelgroßen und großen Standorten wird durch eine Reduktion des Anteils von SB-Standorten ausgeglichen; tatsächlich liegt aber sogar eine noch stärkere Veränderung der vertrieblichen Organisationsstruktur vor).
 
9
Eine höhere Veränderungsintensität liegt bei Instituten mit einer höheren Einwohnerzahl auf dem Geschäftsgebiet (E2) und einer hohen Einwohnerdicht (E3) vor. Je niedriger die Kaufkraft im Geschäftsgebiet (E4) ist, desto höher ist die Veränderungsintensität.
 
10
Positiver Korrelationskoeffizient zwischen beiden Rangfolgen erkennbar (r = 0,36).
 
11
Die Erhöhung des Anteils von mittelgroßen und großen Standorten muss nicht durch die tatsächliche Schaffung dieser Standorte erfolgen, sondern kann sich auch schlicht durch eine Reduktion kleinerer Standorte ergeben, durch die sich der Anteil der dann verbliebenen mittelgroßen und großen Standorte (Z1) steigert. So erfolgte eine absolute Erhöhung von mittelgroßen und großen Standorten nur bei zehn Instituten (17 %), bei 32 Instituten blieb die Anzahl dagegen stabil (53 %) und bei 18 Instituten (30 %) gab es sogar eine Reduktion der absoluten Anzahl an Standorten dieser Größe.
 
12
Bei der Interpretation der Daten ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Anteilswerte die aggregierte Betrachtung des Fusionsstandes zum Ende des Betrachtungszeitraums betreffen. Aufgrund der tatsächlich größeren Anzahl von Instituten zu Beginn des Betrachtungszeitraums kann der tatsächliche Anteilswert zu Beginn des Betrachtungszeitraums davon abweichen (insbesondere bei den behutsamen Performern (Cluster A), unter deren Beteiligung 56 % der Fusionen im Betrachtungszeitraum stattfanden).
 
13
Auch bei der Interpretation dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass diese Anteilswerte die aggregierte Sicht des Fusionsstandes zum Ende des Betrachtungszeitraums betreffen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl von Einzelsparkassen können die Anteilswerte zu Beginn des Betrachtungszeitraums abweichen. Zur Verdeutlichung wird nachfolgendes Beispiel aufgeführt: Es gibt zehn Institute, von denen fünf Institute SB-Standorte vorhalten (50 %). Fusionieren in der Folge zwei Institute miteinander, die jeweils keine SB-Standorte vorhielten, halten nun fünf von neun Instituten SB-Standorte vor (56 %). Ohne eine tatsächliche Veränderung der vertrieblichen Organisationsstruktur haben sich alleine durch einen Zusammenschluss die Anteilswerte verändert.
 
14
Vgl. Deeken/Specht (2017), 26 ff.
 
15
Dabei handelte es sich jeweils um Online-Befragungen mit einem Umfang von insgesamt 45 Fragestellungen, wobei der Zugang zur Befragung über einen institutsspezifischen Link ermöglicht wurde. Die Befragungsergebnisse wurden durch den SVWL zur Verfügung gestellt.
 
16
Die Antwortmöglichkeiten bei den berücksichtigten Fragestellungen gestalten sich wie folgt: „Im Sinne der Empfehlungen und konzeptgetreuer bzw. konzeptnaher Umsetzung hat unser Institut… sich noch nicht damit beschäftigt“ (A1); „Zielbildeignung grundsätzlich festgestellt, jedoch bisher ohne Umsetzungsentscheidung“ (A2); „die Umsetzung beschlossen (demnächst beginnend)“ (A3); „die Umsetzung in Bearbeitung“ (A4); „die Umsetzung abgeschlossen“ (A5); „bewusst abweichende bzw. keine Umsetzung beschlossen“ (A6). Je Fragestellung konnte das Institut jeweils eine Antwort auswählen.
 
17
Zur Sicherstellung der identischen Analysebasis mit dem identischen Fusionsstand zum 01.01.2018 wird im Fall von separaten Befragungsergebnissen von später zusammengeschlossenen Instituten der gerundete Mittelwert beider Ergebnisse in der Untersuchung verwendet. Dies erscheint sinnvoll zu sein, denn im Fall von zwei sehr unterschiedlichen Befragungsergebnissen könnte sowohl die Berücksichtigung des Wertes der höchsten Umsetzungsstringenz (einige Fragestellungen werden möglicherweise im Zuge oder nach der Fusion erneut aufgeworfen) als auch des Wertes der geringsten Umsetzungsstringenz (das Institut profitiert im Zuge des Zusammenschlusses möglicherweise von Vorarbeiten des Partners) verzerrend wirken.
 
18
Für die Analyse wird davon ausgegangen, dass sich die Institute mit den entsprechenden Fragestellungen noch nicht beschäftigt haben.
 
19
Anzahl der betrachteten Institute nach Clustern: Cluster A (acht Institute), Cluster B (elf Institute), Cluster C (sieben Institute) sowie Cluster D (vier Institute).
 
20
Von einer Zielbildeignung wird ausgegangen, sofern die Fragen mit A2, A3, A4 oder A5 beantwortet wurden. Die Summe der entsprechenden Antworten wird ins Verhältnis zu allen entsprechenden Antworten gesetzt, um einen Anteilswert zu ermitteln. Keine Zielbildeignung liegt vor, wenn mit A6 geantwortet wurde.
 
21
Die Grundgesamtheit stellen dabei die Antworten A2 bis A5 dar. Für die Auswertung wird jeweils der Mittelwert zwischen beiden Befragungsergebnissen gebildet. Ein Beispiel macht deutlich, warum die Berücksichtigung aller teilnehmenden Sparkassen nachfolgend zu starken Verzerrungen führen könnte: Ausschließlich in Jahr 1 beteiligt sich ein Institut mit einer geringen Umsetzungsstringenz an der Befragung. Im Jahr 2 beteiligt sich ein anderes Institut mit einer geringen Umsetzungsstringenz. Werden beide Institute berücksichtigt, zeigt sich c. p. im Zeitverlauf ein niedriger Berarbeitungsstand, der jedoch aufgrund der einmaligen Beteiligung der Institute tatsächlich ggf. nicht besteht.
 
Metadaten
Titel
Institutionenökonomische Analyse
verfasst von
Robert Conrad
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30740-0_7