Ein aktueller Gesetzesentwurf soll mehr Transparenz bei den Verrechnungspreisen gewährleisten. Was ist geplant?
Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" vorgelegt. Der Entwurf soll laut Pressemitteilung der Ministerien für Finanzen und Wirtschaft innerstaatlich den OECD-Bericht zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) umsetzen. Der BEPS-Abschlussbericht der OECD aus dem Herbst 2015 beschreibt 15 Maßnahmen, die die beteiligten Staaten in ihr jeweiliges nationales Recht und in internationalen Abkommen umsetzen sollen. Die Europäische Kommission hat im Januar 2016 einen Entwurf für eine Richtlinie vorgelegt, mit der ein "Mindeststandard" innerhalb der EU durchgesetzt werden soll. Der nun vorgelegte Entwurf geht nur auf einen Teilbereich der im BEPS-Projekt behandelten Maßnahmen ein, nämlich schwerpunktmäßig auf den Bereich der Verrechnungspreise.
Transparenz bei den Verrechnungspreisen
Der Gesetzesentwurf nimmt die Vorschläge des BEPS-Reports zur Verbesserung der Transparenz auf, will Tax Rulings (Vorabverständigung) über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen und den Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen fördern. Vor allem soll das Country-by-Country Reporting eingeführt werden – eine länderspezifische Dokumentation und länderbezogene Berichte zur Bestimmung von angemessenen Verrechnungspreisen bei multinational agierenden Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro.
Abgesehen davon nutzt das Bundeskabinett den Anlass, um Einzelthemen im Bereich des internationalen Steuerrechts zu bearbeiten. Ein weiter Bereich der Maßnahmen, die auf Ebene im BEPS-Report angesprochen werden, bleibt noch unbehandelt.
Umsetzungsmaßnahmen dürfen nicht zur Doppelbesteuerung führen
Das ist zu begrüßen. Umsetzungsmaßnahmen sollten sorgsam abgewogen werden. Denn noch ist unklar, ob beziehungsweise dass möglichst viele Staaten die präsentierten Ergebnisse verbindlich umsetzen. Nur wenn dies geschieht, wären die geänderten Rahmenbedingungen für Unternehmen akzeptabel; anderenfalls wären Doppelbesteuerungen die Folge.