1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ist §16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B, wonach dem Unternehmer ein pauschaler Verzugsschaden in Höhe von 1% über dem Lombardsatz zusteht, wirksam?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen VOB/B-Bauvertrag geschlossen. Dem Vertrag werden die AGBs des Baufix zugrunde gelegt. Nach einer Klausel dieser AGBs sollte §16 Nr. 5 III VOB/B gelten. Nachdem Eigenheim trotz Fälligkeit eine Rechnung des Baufix nicht bezahlt hat, setzt dieser ihm eine Nachfrist von 4 Wochen. Diese Frist muß vorliegend als angemessen betrachtet werden. Trotzdem kann Baufix innerhalb dieser Nachfrist keinen Zahlungseingang vermelden. Daraufhin stellt er die Arbeiten ein. Desweiteren verlangt er von Eigenheim neben seiner Forderung aus dem Vertrag Zinsen für den Zahlungsverzug in Höhe von 1% über dem Lombardsatz. Baufix beruft sich hierbei auf §16 Nr. 5 Abs. 3. Damit ist Eigenheim, der grundsätzlich zahlungswillig ist, nicht einverstanden. Er meint, er sei gerne zur Zahlung des Forderungsbetrages bereit. Der Zinsanspruch sei jedoch unbegründet.