1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ist das Haustürwiderrufsgesetz (Widerrufsmöglichkeit) bei Bestellung von Baumaterialien an der Baustelle durch den Bauherrn anwendbar?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim, der in weitgehender Eigenregie sein Wohnhaus errichtet, hat beim Baustofflieferanten Bringviel verschiedene Baumaterialien bestellt. Dieses Geschäft kam zustande, als ein Vertreter des Bringviel Eigenheim auf dessen Baustelle aufgesucht hatte und ihn dort zum Vertragsabschluß überredet hat. Eigenheim fühlt sich nun überrumpelt und möchte vom Vertrag zurücktreten.