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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ist der Begriff „Cyberkriminalität“ in Forschung und Praxis hinreichend konturiert und somit adäquater (Sozial-)Kontrolle zugänglich?

Eine Betrachtung aus der Perspektive einer „Gesamten Strafrechtswissenschaft“

verfasst von : Holger Plank

Erschienen in: Cyberkriminologie

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Neben dem beachtlichen individuellen und volkswirtschaftlichen Nutzen der Schlüsseltechnologie „Digitalisierung“ dürfen die damit einhergehenden Risiken nicht unterschätzt werden. Hierzu bedarf es einer möglichst umfassenden und vor allem evidenzbasierten „Cyber-Sicherheitsstrategie“. Der Beitrag reflektiert wiederum auf einen kleinen Ausschnitt dieses breiten strategischen Handlungsfeldes, die „Cyber-Kriminalität“. Mit dem theoretischen Werkzeug einer „Gesamten Strafrechtswissenschaft“, einem auf Franz von Liszt zurückgehenden Arbeitsbegriff, wird dem nach wie vor unkonturierten Betrachtungsgegenstand aus kriminologischer, kriminalistischer, rechtswissenschaftlicher und kriminalpolitischer Perspektive nachgespürt. Dabei wird klar, dass Wissenschaft und Praxis nach wie vor ein signifikantes Erkenntnisproblem haben. Schon der Begriff „Cyber-Kriminalität“ ist in der Praxis vielfach untergliedert und weder kriminologisch noch strafrechtstatsächlich wie auch kriminalstatistisch wirklich hinreichend ausdefiniert. Das Dunkelfeld ist wie bei kaum einem anderen Phänomen daher beträchtlich. Täter-Typologien, Täter-Opfer-Beziehungen, Schadenssummen wie auch ätiologische Erklärungsmodelle für den virtuellen Raum bleiben somit undeutlich und bilden jedenfalls im Moment nicht wirklich eine verlässliche Grundlage für rationale kriminalpolitische Entscheidungen. Das wirft dann naturgemäß Fragen nach der Durchsetzbarkeit des staatlichen Gewaltmonopols im virtuellen Raum auf. Es bleiben bedeutsame, nach wie vor ungelöste Herausforderungen für Wissenschaft und Praxis und damit letztlich auch für die Kriminalpolitik. Einige wenige werden abschließend thematisiert. Die Genese einer eigenständig disziplinären wissenschaftlichen Subkategorie „Cyberkriminologie“ gehört dazu, ist aber in sequentem jedenfalls im Moment sicher nicht die bedeutendste.

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Metadaten
Titel
Ist der Begriff „Cyberkriminalität“ in Forschung und Praxis hinreichend konturiert und somit adäquater (Sozial-)Kontrolle zugänglich?
verfasst von
Holger Plank
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-28507-4_2