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Erschienen in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 2/2014

01.04.2014 | Essay

„Kampfdrohnen“. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral

verfasst von: Oberstleutnant i. G. Dr. Johann Schmid

Erschienen in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik | Ausgabe 2/2014

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Zusammenfassung

Der folgende Beitrag stellt „Kampfdrohnen“ als ein relativ neues militärisches Mittel in das Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral. Er verortet diese Thematik insbesondere aus einer deutschen Perspektive im Kontext von Sicherheits-, Verteidigungs- und Friedenspolitik. Neben der Frage nach dem militärischen Neuerungswert dieser Waffenkategorie und einem Blick auf die Risiken beleuchtet der Beitrag insbesondere die Möglichkeiten, Chancen und Notwendigkeiten die sich aus dieser neuen Technologie für Sicherheitspolitik und militärische Auftragserfüllung ergeben.

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Fußnoten
1
So ein Offizier der guineischen Armee, Conakry, Guinea, Herbst 2010. Zitiert nach Ulrike Schmid, Entwicklungshelferin und Friedensfachkraft im Bereich Subsahara-Afrika, in einem Interview mit dem Autor vom 06. September 2013.
 
2
Anmerkung: Teile des Beitrages erschienen digital in einer ersten Kurzfassung unter dem Titel: Kampfdrohnen, Krieg und Moral (Schmid 2013).
 
3
Das gilt insbesondere für zwischenstaatliche Kriege. Militärische Erfolge gegen einen in der Luft deutlich überlegenen Gegner finden sich in der Kriegsgeschichte kaum. Die Relevanz von Luftstreitkräften gilt jedoch in abgestufter Form auch für asymmetrische oder irreguläre Konstellationen. So haben zwar sowohl Frankreich als auch die USA ihre jeweiligen Kriege in Vietnam trotz eigener Luftüberlegenheit verloren. Ohne Letztere hätte jedoch an die Führung dieser Kriege gar nicht erst gedacht werden können.
 
4
Gepanzerte Bodentruppen entscheiden heute in der Regel keine Kriege mehr. Aber sie entscheiden u. a. darüber, wie durchsetzungsstark ein Akteur in einer taktischen Gefechtssituation am Boden ist und wie hoch die eigenen Verluste bei Dauereinsätzen werden können.
 
5
Vgl. dazu u. a. die Tarnkappendrohne X-47 von Northrop Grumman.
 
6
Laut Singer führten die USA in Libyen ca. 145 Drohnenangriffe durch.
 
7
Gemessen an der Tatsache, dass die USA bereits seit 2001 Kampfdrohnen aktiv einsetzen und Deutschland bisher noch nicht einmal die Entscheidung zur Beschaffung eines Kleinkontingents zu Versuchs- und Übungszwecken getroffen hat.
 
8
Forderungen an die Bundesregierung, sie möge im Rahmen der UN für eine Ächtung bewaffneter Drohnen eintreten (vgl. Schoch et al. 2012), können daher beim heutigen Stand der Dinge nicht mehr als realistische politikberatende Empfehlungen betrachtet werden.
 
9
Der Politikwissenschaftler Reinhard Meyers verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die konstatierte Auffassung vom Frieden als historischem Normalzustand keineswegs mit dem historischen Befund korrespondiere (vgl. Meyers 2011, S. 25).
 
10
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass es immer wieder Zeiten gab, in denen kriegerische Gewalt in stärkerem Maße eingehegt und begrenzt werden konnte als in anderen. Dies war, wie Langwiesche hervorhebt, zum Beispiel im Rahmen der weitgehend auf das Militär begrenzten Nationalkriege des 19. Jahrhunderts der Fall (vgl. Langwiesche 2006, S. 27).
 
11
Ethik, verstanden als die Begründung von Handeln, vor dem eigenen Gewissen, der Gesellschaft oder der Menschheit insgesamt, auf der Basis entsprechender Wertmaßstäbe.
 
12
Dass sich die politisch Verantwortlichen dessen bewusst sind, verdeutlicht u. a. der Historiker sowie ehemalige Ministerialdirektor und Politische Direktor im Bundesministerium der Verteidigung Dr. Ulrich Schlie. Mit Blick auf das Veränderungspotential unbemannter Systeme betont er, dass nicht die Einsatzmöglichkeiten von Waffensystemen entschieden, sondern dass der Primat der Politik gelte und die Gesetze den Rahmen für den Einsatz bewaffneter Gewalt vorgeben würden (Schlie 2013, S. 175).
 
13
Friedman hält die gezielte Tötung djihadistischer Führungskader durch amerikanische Drohneneinsätze zwar weder für illegal noch für unmoralisch. Er betrachtet dieses Vorgehen jedoch als ineffektiv mit Blick auf die strategische Zielsetzung der USA, die terroristische Bedrohung durch den Djihadismus zu beseitigen. Der Kern dieser Auseinandersetzung sei ein ideologischer, und dieser könne nicht mit Hellfire-Raketen gewonnen werden.
 
14
Es ist ein interessanter Teilaspekt, dass gerade im Kontext einer friedensorientierten Ablehnung neuer Waffentechnologien, die vermeintlichen Vorzüge heroischen Kriegertums und das „Ethos des Kämpfers“ im „existenziellen“ Zweikampf wiederentdeckt und Drohnen als die „feige Waffe des weißen Mannes“ abqualifiziert werden (Rosenfelder 2013).
 
15
So die Forderung des Friedens- und Konfliktforschers am IFSH Martin Kahl in einem mit dem Autor geführten Interview vom 22. Oktober 2013.
 
16
Stützle verweist darauf, dass der SPD-Bundestagsabgeordnete und Verteidigungspolitiker Hans-Peter Bartels einen Bedarf für deutsche Kampfdrohnen nicht erkennen könne. In Afghanistan seien „im Zusammenhang mit deutschen Kräften zweimal in 12 Jahren amerikanische Drohnen eingesetzt worden“.
 
17
In diesem Zusammenhang übte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold deutliche Kritik an der Ausstattung der Bundeswehr und verwies insbesondere auf das Fehlen von Kampfhubschraubern (Zeit-Online 2010).
 
18
Vgl. dazu den Zeithorizont bis 2032–2034, den sich das Pentagon planerisch für die Herstellung drohnengestützter Luftkampffähigkeit gesetzt hat (Petermann und Grünewald 2011, S. 49).
 
19
Ein Pilot der Bundeswehr in Afghanistan vergleicht die Stehzeiten über dem Einsatzgebiet eines bemannten Aufklärungsflugzeuges vom Typ Tornado (30 Minuten) mit denen einer Aufklärungsdrohne vom Typ Heron (27 Stunden) (zit. n. Handelsblatt 2013).
 
20
Die TAB-Studie verweist in diesem Zusammenhang auf einen Planungshorizont der USA bis 2030–2032 (Petermann und Grünewald 2011, S. 49).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
„Kampfdrohnen“. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral
verfasst von
Oberstleutnant i. G. Dr. Johann Schmid
Publikationsdatum
01.04.2014
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik / Ausgabe 2/2014
Print ISSN: 1866-2188
Elektronische ISSN: 1866-2196
DOI
https://doi.org/10.1007/s12399-014-0406-z

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