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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann bei wesentlichen Mängeln des hergestellten Werks die Abnahme verweigert werden?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Eilig, stolzer Besitzer eines Einfamilienhauses, hat dieses renovieren lassen. Mit den Renovierungsarbeiten war der Bauunternehmer Schlampig beauftragt worden. Dieser hatte den Estrich im Wohnzimmer nicht nach den Absprachen mit dem Bauherrn hergestellt, woraus sich erhebliche Beeinträchtigungen in der Benutzung des Hauses sowie im Nutzwert ergaben. Das hat zur Folge, daß die Funktion der Terrassentür stark beeinträchtigt ist, darüber hinaus kann auch die Parkettauflage nicht bis an die Terrassentür herangeführt werden, so daß ein parkettloser roher Estrichstreifen vor der Terrassentür verbleiben muß.

Metadaten
Titel
Kann bei wesentlichen Mängeln des hergestellten Werks die Abnahme verweigert werden?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_80

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