1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann der Bauherr den gesamten Werklohn einbehalten, wenn der Bauunternehmer ihm nicht wie vereinbart die Bescheinigung über die Holzschutzbehandlung übergibt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hat sich ein Haus bauen lassen. In den meisten Räumen hat er eine Holzvertäfelung anbringen lassen, darüber hinaus ist in fast allen Zimmern eine Holzdecke angebracht worden. Mit dem Bauunternehmer wurde vereinbart, daß ihm dieser eine Bescheinigung über die Holzschutzbehandlung des verwendeten Holzes übergibt. Da der Bauunternehmer diese nicht vorlegt, verweigert Eigenheim die Bezahlung.