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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann der Bauherr Schadenersatz für einen mangelhaften Deckenbeton auch dann verlangen, wenn er selbst die Bauleitung übernommen hat?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Baufix ein Einfamilienhaus errichten. Acht Jahre nach Fertigstellung des Hauses muß festgestellt werden, daß dem Fundament- und Deckenbeton (B 225) die vorgeschriebene Güte und Dichte zur rostsicheren Umhüllung der Rundstahlbewehrung fehlt. Eigenheim verlangt nun Schadenersatz wegen Nichterfüllung von Bauunternehmer Baufix. Baufix hält dem entgegen, daß das Haus, ohne daß Setzrisse aufgetreten sind, bereits 8 Jahre steht und darüber hinaus, daß Eigenheim die Bauleitung selbst übernommen hatte und er deshalb den Bauunternehmer bei der Herstellung des B 225 hätte überwachen müssen. Aus diesen Gründen sei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.

Metadaten
Titel
Kann der Bauherr Schadenersatz für einen mangelhaften Deckenbeton auch dann verlangen, wenn er selbst die Bauleitung übernommen hat?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_28

    Marktübersichten

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