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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann der Fertighaushersteller einen Anspruch auf 18% der Gesamtsumme bei Nichtabruf eines Hauses in Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Glücklich bestellt beim Fertighaushersteller Baufix ein Fertighaus, In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fertighausherstellers heißt es u. a,. daß bei Kündigung des Bestellers vor Abruf des Hauses der Fertighaushersteller Anspruch auf mindestens 18% der Gesamtvergütung hat. Einige Tage nach Abschluß des Vertrages kommen dem Glücklich jedoch erhebliche Bedenken bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit und somit kündigt er den Vertrag mit dem Fertighaushersteller. Dieser verlangt nun 18% der Gesamtvergütung unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Glücklich kann jedoch nachweisen, daß die gemachten Aufwendungen des Fertighausherstellers tatsächlich geringer waren als die vereinbarte Pauschale. Glücklich ist bereit, die tatsächlich gemachten Aufwendungen, nicht jedoch 18% der Gesamtvergütung zu zahlen. Muß Glücklich die von dem Fertighaushersteller geforderten 18% der Gesamtvergütung bezahlen?

Metadaten
Titel
Kann der Fertighaushersteller einen Anspruch auf 18% der Gesamtsumme bei Nichtabruf eines Hauses in Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_6

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.