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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar frei vereinbart werden?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Bauherr Lässig hat den Architekten Penibel beauftragt, die Planung für sein geplantes Eigenheim zu übernehmen. Bezüglich der Bemessungsgrundlage für das Honorar vereinbaren sie mündlich, daß für die Leistungsphasen I – IV lediglich eine Kostenberechnung als Grundlage gelten kann und für die Leistungsphasen V — IX nur eine Kostenfeststellung maßgebend sein kann. Damit weichen sie von der gesetzlichen Regelung aus § 10 Abs. 2 Nr. I und 2 der HOAI ab. Als Penibel seine Rechnung vorlegt, muß Lässig feststellen, daß Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar für die Leistungsphasen I – IV eine Kostenschätzung und für die Leistungsphasen V — IX ein Kostenanschlag war. Im Hinblick auf das mündlich Vereinbarte, verweigert er die Anerkennung dieser Rechnung. Er verweigert die Bezahlung.

Metadaten
Titel
Kann die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar frei vereinbart werden?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_45

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