Skip to main content

1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann durch AGB vereinbart werden, daß das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Bauherr Glücklich hat mit dem Unternehmer Schlampig einen Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses abgeschlossen. In einer Klausel im Formular- Werkvertrag des Schlampig heißt es, daß das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt. Nach Fertigstellung des Objektes ist Glücklich bevor es zu einer förmlichen Abnahme des Baubojektes kam, in sein neues Haus eingezogen. Doch bereits kurze Zeit später werden einige Mängel auffällig. Deshalb hält er seine Zahlungen komplett zurück, da er der Ansicht ist, die Vergütung sei aufgrund mangelnder Abnahme gem. §§640, 641 BGB noch nicht fällig. Schlampig hingegen verweist auf seine AGB-Bestimmungen, wonach mit Einzug die Wohnung als abgenommen gilt.

Metadaten
Titel
Kann durch AGB vereinbart werden, daß das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_78

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.