1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann durch AGB vereinbart werden, daß das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauherr Glücklich hat mit dem Unternehmer Schlampig einen Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses abgeschlossen. In einer Klausel im Formular- Werkvertrag des Schlampig heißt es, daß das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt. Nach Fertigstellung des Objektes ist Glücklich bevor es zu einer förmlichen Abnahme des Baubojektes kam, in sein neues Haus eingezogen. Doch bereits kurze Zeit später werden einige Mängel auffällig. Deshalb hält er seine Zahlungen komplett zurück, da er der Ansicht ist, die Vergütung sei aufgrund mangelnder Abnahme gem. §§640, 641 BGB noch nicht fällig. Schlampig hingegen verweist auf seine AGB-Bestimmungen, wonach mit Einzug die Wohnung als abgenommen gilt.