1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann in der Bauwesenversicherung durch allgemeine Geschäftsbedingungen der Ersatz vorhersehbarer Schäden ausgeschlossen sein?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauunternehmer Baufix errichtete für Eigenheim ein Haus. Eines morgens, als die Arbeiter auf die Baustelle kamen, mußten sie feststellen, daß Unbekannte einen Bauwasseranschluß geöffnet hatten, so daß die gesamte Baustelle unter Wasser stand. Den dadurch entstandenen Schaden meldete Baufix sofort seiner Versicherung. Diese verweigerte den Ersatz des Schadens. Ihrer Meinung nach handelt es sich um vorhersehbare Schäden, da die Baustelle nicht durch einen Bauzaun gesichert war und der Ersatz solcher Schäden in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde. Baufix meint, eine solche Klausel müsse unwirksam sein