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2004 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kauf und Verkauf von Marken in der Rechtspraxis

verfasst von : Prof. Dr. Christian Rohnke, M.C.J.

Erschienen in: Handbuch Markenführung

Verlag: Gabler Verlag

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Die Marke ist entstanden als Name des Herstellers einer Ware, die auf der Ware deren Herkunft aus einem bestimmten Betrieb anzeigte. Sie war damit kein selbständiger Verögensgegenstand, sondern als bloßer Hinweis auf diesen Geschäftsbetrieb untrennbar mit diesem verbunden. Sie konnte genauso wenig getrennt von diesem veräußert werden, wie eine natärliche Person ihren Namen rechtsgeschäftlich auf einen Dritten übertragen konnte. Die deutsche Rechtsprechung hatte an diesen überkommenen Grundsatz bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 1992 (im Zuge des Erstreckungsgesetzes wurde der damalige § 8 Abs. 1 WZG geändert) festgehalten, ihn sogar zum Teil des „Ordre Public“ erhoben, also als Vorschrift angesehen, die für die Markenrechtsordnung zentral ist. Mit der eher beiläufigen Gesetzesänderung im Jahr 1992 fand ein Paradigmenwechsel statt, der durch das Inkrafttreten des neuen Markengesetzes (MarkenG) am 1. Januar 1995 zementiert wurde. § 27 Abs. 1 MarkenG lässt die Übertragung der Marke nun ohne weitere Erfordernisse generell zu. Reste der Bindung an den Geschäftsbetrieb haben sich noch in § 27 Abs. 2 MarkenG erhalten, wonach bei der Übertragung eines Geschäftsbetriebes oder Teilen eines Geschäftsbetriebes die zugehörigen Marken im Zweifel als mitübertragen gelten. Aus dem einstmals zwingenden Grundsatz ist somit eine bloße Vermutungsregel geworden.

Metadaten
Titel
Kauf und Verkauf von Marken in der Rechtspraxis
verfasst von
Prof. Dr. Christian Rohnke, M.C.J.
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-01557-4_103

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