1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Können geleistete Vorschüsse auf Honorarforderungen eines Architekten zurückverlangt werden, wenn die Geschäftsgrundlage des Vertrages wegfällt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Architekt Clever hat die Planung für ein Vorhaben des Sparsam übernommen. Im Architektenvertrag haben die Parteien vereinbart, daß die Planung des Bauvorhabens nach den geltenden öffentlich-rechtlichen Förderungsrichtlinien förderungswürdig sein müsse. Noch in der Planungsphase kommt es zu einer unvorhersehbaren Änderung der Förderungsrichtlinien. Sparsam hatte bereits Vorschüsse auf die Honorarforderung von Clever geleistet.